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Die Altersvorsorge bleibt auch weiterhin in Brüssel ein Dauerthema. Nun hat die Europäische Kommission die Europa-Rente vorgestellt – ein privates europäisches Altersvorsorgeprodukt, dass nach den Plänen der EU-Kommission Lücken in der gesetzlichen Alterssicherung schließen soll. Damit stärkt sie jedoch zunächst einmal die Finanzindustrie, die neue Produkte anbieten kann.

 

Das sogenannte PEPP (Pan-European Pension Product) ist, laut Kommission, in Ergänzung zu nationalen Pensionssystemen gedacht. Es soll einerseits den Kapitalmarkt ankurbeln und so auch zur vorgesehenen Kapitalmarktunion beitragen. Andererseits soll KonsumentInnen eine einfache, europaweite, private Altersvorsorge ermöglicht werden. Die Kommission sieht in ihrem Verordnungsentwurf vor, dass Versicherungen, Banken, betriebliche Rentenkassen aber auch Wertpapierfirmen und Vermögensverwaltungen Altersvorsorgeprodukte nach bestimmten Kriterien entwickeln können. Sobald diese von der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa zugelassen sind, können sie dann in ganz Europa angeboten werden.

 

KonsumentInnen sollen zwischen maximal fünf unterschiedlichen Risikooptionen wählen, kostenlos zwischen den Anlageklassen wechseln und alle fünf Jahre das anbietende Unternehmen für eine nach oben gedeckelte Gebühr wechseln können. Bei einem Umzug in ein anderes EU-Land soll es zudem möglich sein, die PEPP-Ansprüche in das jeweilige Land mitzunehmen.

 

Gerade die ergänzende und nicht ersetzende Funktion eines solchen Produkts ist dabei von zentraler Bedeutung. Wie erst kürzlich bei einer AK EUROPA Veranstaltung anhand eines Vergleichs zwischen dem deutschen und österreichischen Pensionssystem ausführlich diskutiert wurde, kann der Ausbau der betrieblichen und privaten Vorsorge auf Kosten der Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Pension (erste Säule) zu erheblichen Einschnitten in der späteren Pensionshöhe führen. In Österreich, wo anders als in Deutschland, in deutlich geringeren Ausmaß auf die zweite und dritte Säule gesetzt, sondern das öffentliche Alterssicherungssystem gestärkt wurde, kann hingegen auch zukünftig ein hohes Pensionsniveau, das den Lebensstandard sichert und Altersarmut vermeidet, ermöglicht werden.

 

Das Beispiel Deutschland zeigt außerdem, dass fehlende Regulierung der zweiten und dritten Säule, dazu führen kann, dass oft jenen der Zugang wegen fehlender finanzieller Mittel verwehrt bleibt, die ergänzende Leistungen aufgrund eines geringen gesetzlichen Pensionsanspruchs dringend benötigen würden. Betroffen sind davon insbesondere solche Personen, die z.B. durch niedriges Einkommen, atypische Beschäftigung oder Erwerbsunterbrechungen von durchgängiger Vollzeiterwerbstätigkeit abweichen und somit häufig speziell Frauen.

 

Angesichts des derzeitigen Niedrigzinsumfelds und den vergleichsweise hohen Kosten, ist zudem fragwürdig ob private Altersvorsorge tatsächlich einen Mehrwert bringt. Wie eine Studie der AK zeigt, werden in Österreich immer weniger Garantiezinssätze angeboten. Zudem müssen die VersicherungsnehmerInnen sehr alt werden, damit die Summer der erhaltenen Pensionen aus der privaten Vorsorge die Summer der einbezahlten Prämie überhaupt übersteigt. Die sogenannte Höherversicherung über die gesetzliche Pensionsversicherung ist im Vergleich dazu eine sicherere und attraktivere Lösung um eine höhere Pension zu erhalten.

 

Damit letztlich tatsächlich die gesamte Bevölkerung und nicht nur ein kleiner Kreis und die Finanzindustrie profitieren, ist es daher wichtig, die weiteren Entwicklungen genau mit zu verfolgen. Nach dem Vorschlag der Kommission sind nun Rat und Europaparlament am Zug.

 

Weiterführende Informationen:

Kommissionsvorschlag für eine Verordnung PEPP

Studie Alterssicherung in Deutschland und Österreich: Vom Nachbarn lernen?

Falter-Beilage: Gut gegen Angst vor dem Alter

AK-Tipps für die Pension