Nachrichten
ZurückMit der Annahme des Berichtes zur Unterrichtung und Anhörung von ArbeitnehmerInnen, Antizipation und Management von Umstrukturierungen am 19. November im Beschäftigungssauschuss des Europäischen Parlaments, haben die geplanten Verbesserungen für die ArbeitnehmerInnen eine weitere Hürde genommen. Im Frühjahr 2012 machte der sozialistische spanische EU-Abgeordnete, Alejandro Cercas, mit seinem Bericht einen Vorstoß für mehr Mitwirkungsrechte bei der Restrukturierung von Unternehmen.
Seit Jahren fehlen einheitliche europäische Vorschriften über Mindeststandards bei Betriebsveränderungen. Durch die Wirtschaftskrise sind zusätzliche Probleme aufgetreten, die Cercas auf europäischer Ebene angehen möchte. Mit seinem Bericht regte er eine Diskussion im Europäischen Parlament an, der wissenschaftliche Studien und kontroverse Debatten folgten. Der Arbeitgeberverband Businesseurope wehrte sich massiv gegen jegliche Regelungen zugunsten der Beschäftigten.
Abstimmungserfolg für ArbeitnehmerInnenvertretung
Diese Woche wurde über den Bericht bzw. dessen Konsequenzen im zuständigen Beschäftigungsausschuss abgestimmt. Der Ausschuss fordert europaweite Mindeststandards bei Unternehmensumstrukturierungen, die Sozialpartner in Prozesse miteinbinden und Rechte von ArbeitnehmerInnen schützen sollen. Vor allem das strittige Recht auf Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen wurde in der angenommenen Version festgeschrieben.
Kommission soll Vorschlag ausarbeiten
Nach der Annahme des Berichts im Beschäftigungsausschuss muss er noch im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt werden. Da sich Abstimmungen im Plenum meist an den Ausschussergebnissen orientieren, wird mit einer endgültigen Annahme des Berichtes im Dezember gerechnet. Erst mit der endgültigen Verabschiedung kann die Europäische Kommission angehalten werden, einen Vorschlag zur europaweiten Regelung von Betriebsumstrukturierungen – auf Grundlage des nun angenommenen Berichtes - zu erarbeiten. Durch ein entsprechendes Rechtsinstrument können Interessen und Rechte von ArbeitnehmerInnen gesichert und gestärkt werden. Die ArbeitnehmerInnenvertretungen hatten sich deshalb in den letzten Monaten massiv für die Annahme des Berichts eingesetzt.
Weiterführende Informationen:
Studie zu Unternehmensumstrukturierungen (Artikel)
EGB-Resolution (nur auf Englisch)
Abstimmungserfolg für ArbeitnehmerInnenvertretung
Diese Woche wurde über den Bericht bzw. dessen Konsequenzen im zuständigen Beschäftigungsausschuss abgestimmt. Der Ausschuss fordert europaweite Mindeststandards bei Unternehmensumstrukturierungen, die Sozialpartner in Prozesse miteinbinden und Rechte von ArbeitnehmerInnen schützen sollen. Vor allem das strittige Recht auf Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen wurde in der angenommenen Version festgeschrieben.
Kommission soll Vorschlag ausarbeiten
Nach der Annahme des Berichts im Beschäftigungsausschuss muss er noch im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt werden. Da sich Abstimmungen im Plenum meist an den Ausschussergebnissen orientieren, wird mit einer endgültigen Annahme des Berichtes im Dezember gerechnet. Erst mit der endgültigen Verabschiedung kann die Europäische Kommission angehalten werden, einen Vorschlag zur europaweiten Regelung von Betriebsumstrukturierungen – auf Grundlage des nun angenommenen Berichtes - zu erarbeiten. Durch ein entsprechendes Rechtsinstrument können Interessen und Rechte von ArbeitnehmerInnen gesichert und gestärkt werden. Die ArbeitnehmerInnenvertretungen hatten sich deshalb in den letzten Monaten massiv für die Annahme des Berichts eingesetzt.
Weiterführende Informationen:
Studie zu Unternehmensumstrukturierungen (Artikel)
EGB-Resolution (nur auf Englisch)