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Diese Woche hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments über die so genannte Eurovignetten-Richtlinie abgestimmt und den Handlungsspielraum für die Lkw-Mauttarifierung erweitert. Künftig sollen Luftverschmutzungs- und Lärmkosten in die Berechnung der LKW-Maut miteinbezogen werden. Die Auswirkungen dieser Neuerung werden in der Praxis jedoch äußerst moderat sein.
Im Vergleich zu den Verhandlungsergebnissen im Verkehrsministerrat gab es nur mehr sehr wenige Änderungen im Richtlinientext. Dies auch vor dem Hintergrund eines sehr knappen Abstimmungsergebnisses im Rat, weshalb das Europäische Parlament die Neufassung der Eurovignetten-Richtlinie nicht gefährden will. Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Said El Khadraoui, äußerte sich jedoch über die Verankerung des Verursacher-Prinzips in der Richtlinie erfreut. Die mögliche Einberechnung der Luftverschmutzung und des Lärms in die LKW-Maut hängt im Detail von Ort, Tageszeit und der Lkw-Abgastechnik („Euro-Norm“) ab und wird sich jedoch voraussichtlich nur geringfügig auf die Höhe der Maut auswirken.

Der noch größte Unterschied zwischen der Position des Rates und des Europäischen Parlaments nach der Abstimmung im Verkehrsausschuss ist die vom Parlament verlangte Offenlegung der Mauteinnahmen und ihrer Verwendung. Diese Forderung stößt insbesondere bei den EU-FinanzministerInnen auf Ablehnung. Die nun beginnenden informellen Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament werden zeigen, ob diese Forderung im endgültigen Richtlinientext erhalten bleiben wird.

Bei der Diskussion um die Bemautung von LKWs darf eines nicht vergessen werden: Auch nach Verabschiedung der Eurovignetten-Richtlinie liegt es an den Mitgliedstaaten, ob sie LKWs bemauten wollen. Wenn sie sich aber für eine Bemautung entscheiden, müssen sie die Eurovignette-Richtlinie beachten.

Weiterführende Information:

AK EUROPA-Artikel vom Februar 2011 zur LKW-Maut

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments zur Eurovignetten-Richtlinie