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ZurückDie Europäische Kommission hat im Mai 2020 die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sowie die EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt, um ein klimaschonenderes Agrar- und Lebensmittelsystem und mehr Artenvielfalt zu erreichen. Die Arbeiterkammer begrüßt diesen Weg, fordert aber besonderes Augenmerk darauf, dass die Maßnahmen im Sinne der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen sozial gerecht gestaltet werden.
Die Arbeiterkammer begrüßt die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sowie die EU-Biodiversitätsstrategie, sieht aber jeweils noch Nachbesserungsbedarf. Dieser ist vor allem im Zusammenhang mit der Ausschüttung von EU-Geldern an die Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gegeben: Die Ziele der beiden Strategien müssen auch von der GAP verfolgt werden, und zwar hinsichtlich mehr Verteilungsgerechtigkeit bei der Vergabe von Fördergeldern, verbesserten Arbeitsbedingungen für ErntearbeiterInnen und höheren ökologischen Auflagen als Voraussetzung für Fördermaßnahmen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Für die AK steht außer Frage, dass die Basis für nachhaltige Lebensmittel eine nachhaltige Agrar- und Lebensmittelproduktion ist. Dazu gehört auch die umfassende Gewährleistung sozialer Rechte für alle Beschäftigten in der Agrar-, Lebensmittel- und Forstwirtschaft. Gerade im Zuge der Coronakrise wurde deutlich, unter welchen schlechten Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnissen viele (saisonale) Arbeitskräfte in diesen Sektoren leiden und wie groß der Verbesserungsbedarf bezüglich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit ist. Bei Investitionen als Beitrag zur Konjunkturbelebung muss deshalb sichergestellt werden, dass die Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen umfassend eingebunden werden.
Gute und klar verständliche Kennzeichnungssysteme
Damit KonsumentInnen bewusste Entscheidungen treffen können, brauchen sie klare und verständliche Informationen und gute Kennzeichnungssysteme. Eine verbesserte Kennzeichnung von Lebensmitteln ist zwar prinzipiell begrüßenswert, Herkunftsangaben sind jedoch per se keine Qualitätshinweise. Vielmehr braucht es ergänzende Angaben zur Nachhaltigkeit von Produktion und Verarbeitung sowie höhere Standards für ein gesundes und nachhaltiges Ernährungssystem mit verlässlichen Mindestanforderungen für alle Produkte, die am Markt angeboten werden.
Hohe Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards in Handelsabkommen
Dass die EU-Kommission die Auswirkungen von Handelsabkommen auf die biologische Vielfallt besser prüfen und die entsprechenden Bestimmungen bei Bedarf stärken will, ist zu begrüßen. Entsprechende Folgeabschätzungen müssen allerdings bereits vor Verhandlungsbeginn starten, ständig aktualisiert werden und nicht – wie etwa beim EU-Mercosur Abkommen – erst nach Abschluss der Verhandlungen vorgelegt werden. Denn die Zahnlosigkeit von „verbindlichen Verpflichtungen“ – etwa der Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens – ohne entsprechendem Sanktionsmechanismus im Rahmen von Handelsabkommen kritisiert die AK schon seit vielen Jahren. Es wird endlich Zeit, dass die EU ihren Einfluss im Rahmen ihrer internationalen Handelspolitik nützt und die PartnerInnenländer bei einem gerechten Übergang hin zu einer ökologischeren Wirtschaftsweise unterstützt.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA Positionspapier: Vom Hof auf den Tisch
AK EUROPA Positionspapier: Biodiversitätsstrategie
AK EUROPA: Kommission schlägt Förderung von nachhaltigen Ernährungsketten vor