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Am 31.5. dJ veröffentlichte die Europäische Kommission (EK) das sogenannte „Mobilitätspaket“; ein Teil davon beinhaltet umfangreiche Vorschläge, mit denen im Bereich „Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers“, „Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs“ und „Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr“ die oben angeführten zwei EG-Verordnungen und eine EG-Richtlinie abgeändert werden sollen. Durch ihre Vorschläge will die EK erreichen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für gebietsansässige und gebietsfremde Verkehrsunternehmerzu schaffen sowie die Kosten für die Unternehmen zu senken und eine effiziente Durchsetzung der Vorschriften zu gewährleisten.

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Richard Ruziczka

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