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ZurückAm 22. Juli 2026 hat die Kommission ihre lang erwartete Mitteilung zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) vorgelegt. Mit Blick auf das fast 10-jährige Bestehen der ESSR zieht die Kommission Resümee über deren bisherige Umsetzung und skizziert zukünftige Maßnahmen. Die vollständige Umsetzung der ESSR erachtet die Kommission nicht nur als notwendig für die EU, sondern sogar als strategischen Vorteil, der die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt.
Die Europäische Säule sozialer Rechte wurde 2017 feierlich verkündet und beinhaltet zwanzig sozialpolitische Grundsätze wie faire Löhne, angemessene Pensionen und Gleichstellung der Geschlechter. 2021 hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Umsetzung der Säule vorgelegt. In der Folge bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der EU auf dem Sozialgipfel in Porto die drei zentralen Ziele zur Armutsbekämpfung, Beschäftigung und Weiterbildung, die bis 2030 erreicht werden sollen. Mit der nun am 22. Juli 2026 vorgelegten Mitteilung zur ESSR bekräftigt die Kommission ihr Bekenntnis zum sozialen Europa.
Was gleich beim Titel der Kommissions-Mitteilung auffällt: Das Dokument löst insgesamt nicht ein, was ursprünglich angekündigt wurde. 2025 initiierte die Kommission eine öffentliche Konsultation, bei der Stakeholder und sonstige Interessierte ihre Einschätzungen zum Fortschritt der Umsetzung der ESSR seit dem Aktionsplan von 2021 und ihre Vorschläge für neue Maßnahmen einbringen konnten. Auch die AK beteiligte sich mit einer umfassenden Stellungnahme. Im Zuge der Konsultation wurde ein neuer Aktionsplan angekündigt. Und doch: Der Anspruch, einen neuen „Aktionsplan“ aufzustellen, wird in der kürzlich veröffentlichten Mitteilung nicht erfüllt.
Von EU-Sozialzielen 2030 teils weit entfernt
Gemeinsam mit der Mitteilung wurde eine Evaluierung des Aktionsplanes von 2021 zur ESSR vorgelegt. Eine Gegenüberstellung zeigt, dass die EU nur beim Beschäftigungsziel für die Zielerreichung 2030 auf einem guten Pfad ist. In den Bereichen Weiterbildung und Armutsbekämpfung bleibt die EU besonders weit von den gesetzten Zielen entfernt. So wurde etwa das Ziel definiert, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen bis 2030 – gegenüber dem Referenzwert von 2019 – um mindestens 15 Millionen zu senken. Die bisherige Bilanz fällt mehr als ernüchternd aus: Zwischen 2019 und 2025 ist der Wert nur um 3,5 Millionen gesunken.
Weiter forcieren möchte die Kommission das Thema Qualität der Arbeit: Sie kündigt einen aktualisierten Rahmen zur Überwachung der Arbeitsplatzqualität des Beschäftigungsausschusses (EMCO) an und verweist auf den für Ende des Jahres angekündigten Quality Jobs Act. Geplant ist auch eine Konsultation der Mitgliedstaaten und Interessengruppen zu einem möglichen Ziel zur Arbeitsplatzqualität für die Zeit nach 2030, wie es auch die AK gefordert hat. Wie in der EU-Anti-Armutsstrategie angekündigt, möchte die Kommission auch neue Indikatoren zur Leistbarkeit der Lebenshaltungskosten und Armut vorlegen.
Angekündigte Maßnahmen in drei prioritären Bereichen
Seit dem Aktionsplan von 2021 – so die Schlussfolgerung der Kommission – hat sich das Umfeld für die EU-Sozial- und Beschäftigungspolitik stark verändert. Hier nennt sie drei prioritäre Bereiche, in welchen zukünftige Maßnahmen angekündigt werden. Diese betreffen (1) die Leistbarkeit der Lebenshaltungskosten, (2) künstliche Intelligenz und (3) den Abbau von Ungleichheiten und die Förderung von Fairness und Chancengleichheit. Zahlreiche der Maßnahmen wurde bereits andernorts, etwa im Rahmen der Quality Jobs Roadmap oder der EU-Anti-Armuts-Strategie angekündigt.
Zeitgleich mit der Vorlage der Mitteilung startete die Kommission eine Konsultation der Europäischen Sozialpartner zur Aktivierung von Personen, die mit Hindernissen beim Zugang zum Arbeitsmarkt konfrontiert sind, einschließlich der Gleichstellung von Frauen und Männern hinsichtlich der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Hier verweist die Kommission auf die große Reserve von 50 Millionen Menschen im Erwerbsalter (davon 32 Millionen Frauen) in der EU, die sich derzeit außerhalb des Arbeitsmarktes befinden. Diese Reserve besteht zusätzlich zu 12 Millionen Arbeitslosen und 6,5 Millionen unterbeschäftigten Erwerbstätigen in der EU.
Am 9. September 2026 plant die Kommission den Affordable Housing Act vorzulegen, kündigt aber auch ein Vereinfachungspaket im Bereich Wohnen an. In der Mitteilung werden auch ausdrücklich Ernährungsarmut, Energiearmut, Mobilitätsarmut und der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen erwähnt. Zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Pflege verweist die Kommission auf den bereits angekündigten European Care Deal, der 2027 folgen soll. Gleichzeit mit der Mitteilung zur ESSR hat die Kommission auch einen Bericht zur Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie vorgelegt. Hier ist positiv festzustellen, dass die Erwerbsarmut in der EU von 9,6 % 2016 auf 8,3 % 2025 deutlich reduziert werden konnte.
Zu den Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt plant die Kommission, eine hochrangige Experten:innengruppe einzurichten, welche sich mit langfristigen Entwicklungen und Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt befassen soll. Weiters sollen Unternehmen bei der verantwortungsvollen Einführung algorithmischer Management-Tools unterstützt werden. Ebenfalls mehr Unterstützung erhalten sollen Unternehmen, insbesondere KMU, zur Umsetzung der Lohntransparenz-Richtlinie. Weiters plant die Kommission die Vorlage einer Strategie zum „right to stay“, welche auf die Stärkung des ländlichen Raums und der unterschiedlichen Regionen in der EU abzielt, die Verabschiedung einer Strategie für die berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) und die Vorlage einer neuen EU-Jugendstrategie für faire und inklusive Chancen für alle jungen Menschen.
Umfangreichere Agenda für sozialen Fortschritt erforderlich
Während die EU-Kommission in ihrer Mitteilung zur ESSR einige wichtige Themen – etwa hohe Lebenshaltungskosten und soziale Ungleichheit – behandelt und (großteils rechtlich unverbindliche) Initiativen sowie Analysen in relevanten Bereichen ankündigt, erscheint dennoch klar: Um die vielen fortschrittlichen Prinzipien der ESSR tatsächlich voll umzusetzen, ist eine insgesamt deutlich umfangreichere Agenda für sozialen Fortschritt in der EU notwendig.
Weiterführende Informationen
Kommission: Communication on the European Pillar of Social Rights Mitteilung zur Europäische Säule sozialer Rechte (Nur Englisch)
Kommission: Factsheet: A renewed commitment to a future-ready Social Europe (Nur Englisch)
EU-Kommission: European Pillar of Social Rights (Nur Englisch)
AK EUROPA: Neuer Aktionsplan zur Stärkung sozialer Rechte. AK fordert ambitionierte Maßnahmen
AK EUROPA: Positionspapier Konsultation zum Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte
AK EUROPA: Positionspapier Quality Jobs Roadmap
AK EUROPA: Gekommen, um zu bleiben. Die Europäische Säule sozialer Rechte