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ZurückDie rasanten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) verändern die Arbeitswelt. Am 20. und 21. Februar 2025 veranstaltete das Europäische Gewerkschaftsinstitut eine Konferenz zum Thema „Zukunft der Arbeit“. Diese beschäftigte sich mit den Auswirkungen von digitalen Technologien, KI und computergestützter Steuerung. Für eine faire digitale Transformation der Arbeitswelt braucht es die Mitsprache der Arbeitnehmer:innen.
KI kann für Arbeitnehmer:innen Chancen bringen, die Arbeitsbelastung verringern und die Arbeitsqualität verbessern. Der Einsatz von KI und algorithmischem Management (automatisierte Steuerung von Arbeitsprozessen durch Datenauswertung in Echtzeit) kann aber auch Autonomieverluste und andere Risiken mit sich bringen. Auf der Konferenz „Zukunft der Arbeit“ des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (EGI) wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in diesem Bereich präsentiert.
Prioritäten aus Perspektive der Arbeitnehmer:innen
Damit die Veränderung in der Arbeitswelt allen Arbeitnehmer:innen zugutekommt, braucht es deren proaktive Einbindung und Mitsprache. Diese Forderung wird laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage von einer breiten Mehrheit unterstützt. Die Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) Esther Lynch kommentiert dies folgendermaßen: „Die Botschaft der Öffentlichkeit ist eindeutig: KI muss unter Achtung der Rechte der Arbeitnehmer:innen und des „Human in Control“ Grundsatzes an unseren Arbeitsplätzen eingeführt werden.“ Auch die AK fordert Maßnahmen für eine menschenzentrierte KI.
Der Schutz der Privatsphäre ist für viele Arbeitnehmer:innen ein weiteres Anliegen von höchster Priorität, welches auch auf der EGI-Konferenz behandelt wurde. Die Einstufung von KI-Systemen am Arbeitsplatz in die „Hochrisiko“- Kategorie der KI-Verordnung (AI act) sowie das Verbot von KI-Systemen zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz sind erste Schritte. Insgesamt handelt es sich bei der KI-Verordnung jedoch um eine Produktregulierung, während eine arbeitsrechtliche Regulierung bislang fehlt. Der EGB fordert daher eine eigene Richtlinie. Auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert die Schließung von Schutzlücken bei Arbeitnehmer:innenrechten in Bezug auf KI.
Im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2025 findet sich kein entsprechender Legislativvorschlag. Die Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für Soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge, Roxana Mînzatu wurde jedoch damit beauftragt, die Auswirkungen der Digitalisierung in der Arbeitswelt zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird auch eine „mögliche Gesetzgebung“ zu KI am Arbeitsplatz erwähnt.
Welchen Schutz bieten die bestehenden Regeln?
Das europäische Arbeitsrecht bietet einige Möglichkeiten, den Einsatz neuer Technologien zu gestalten, um die Rechte der Arbeitnehmer:innen zu schützen. Dazu zählen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Rahmenrichtlinie zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Die Plattformarbeits-Richtlinie zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten auf digitalen Plattformen zu verbessern, zum Beispiel von Fahrer:innen von Lieferdiensten. Sie sorgt dafür, dass diese Personen Zugang zu Arbeitsrechten und sozialer Sicherheit haben und muss bis Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Richtlinie regelt auch den Einsatz von algorithmischem Management, allerdings eben nur im Bereich der Plattformarbeit.
Wer haftet für Schäden durch KI?
Die EU-Kommission hat im September 2022 einen Richtlinienvorschlag für eine KI-Haftungsrichtlinie vorgelegt. Diese soll sicherstellen, dass KI-Anbieter für Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden, haftbar gemacht werden können. Im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2025 wurde nun aber der Rückzug des Vorschlags angekündigt. Aus Sicht der AK bietet der Vorschlag zwar keinen ausreichenden Schutz und stellt unter anderem zu hohe Beweisanforderungen an geschädigte Personen, nichtsdestotrotz kritisieren Verbraucherschutzverbände den angekündigten Rückzug, da eine Haftungsregelung unbedingt erforderlich ist.
Fazit
Die Einführung von KI in der Arbeitswelt bietet viele Chancen, aber auch Herausforderungen. Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenvertretungen spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, dass KI und andere Technologien zugunsten der Arbeitnehmer:innen eingesetzt werden. Ihre Einbeziehung muss daher sichergestellt werden.
Weiterführende Quellen:
AK EUROPA: Maßnahmen für menschenzentrierte KI
AK EUROPA: Leitlinien zur Definition eines KI-Systems und zu verbotenen KI-Praktiken
ETUI: Future of work: reclaiming the value of work in the digital economy (nur Englisch)
Eurobarometer: Artificial Intelligence and the future of work (nur Englisch)
IAO: Algorithmic management at the workplace (nur Englisch)