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Die Neuausrichtung der Verkehrspolitik auf EU-Ebene ist in vollem Gange: Während der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments am Donnerstag, 24. Mai 2018, über die ersten Teile des Mobilitätspakets „Europa in Bewegung“ abgestimmt und dabei das in Diskussion befindliche Vignettenverbot auf Europas Autobahnen unterstützt, präsentierte die Kommission eine Woche zuvor das dritte und vorläufig letzte Mobilitätspaket. Sauberer, sicherer und vernetzter soll der Straßenverkehr der Zukunft werden: Umweltfreundlichere LKW, die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit sowie eine stärkere Vernetzung und Automatisierung von Verkehrsträgern sollen zum Erreichen der Ziele beitragen.

 

Parlament stimmt über Wegekostenrichtlinie ab

Vor genau einem Jahr stellte die Kommission das erste Mobilitätspaket vor, mit dem Europas Straßenverkehr sauberer und fairer werden soll. Seitdem laufen sowohl im Parlament als auch im Rat intensive Verhandlungen über die acht konkreten Legislativvorschläge, die dieses Paket umfasst.

 

Am 24. Mai 2018 stimmte der Verkehrsausschuss mit der Novelle zur Wegekostenrichtlinie über das erste zentrale Dossier im Rahmen dieses Paketes ab. Aus österreichischer Sicht ist das Ergebnis zwiespältig: Die Mauttarife für LKW sollen sich zwar stärker danach richten, wie „sauber“ die Fahrzeuge sind, doch gleichzeitig sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten auch für die Abschaffung von zeitabhängigen Mautsystemen ab 2025 aus, da sie nicht ausreichend dem Verursacherprinzip gerecht würden.

 

Für Österreich würde dies nicht weniger als das Ende der Autobahnvignetten bedeuten. Eine Umstellung auf eine kilometerabhängige Maut, wie es sie beispielsweise in Italien und Frankreich gibt, würde aber deutliche Mehrkosten für jene PendlerInnen bedeuten, die täglich auf Österreichs Autobahnen pendeln müssen. Ob es dazu tatsächlich kommt, wird vom Rat und damit von den nationalen Regierungen abhängen, die noch keine gemeinsame Position erarbeitet haben.

 

Kommission stellt drittes Mobilitätspaket vor

Bereits letzte Woche stellte die Kommission das dritte Mobilitätspaket vor mit dem Ziel, den Straßenverkehr sauberer, sicherer und vernetzter zu gestalten. Dabei sollen neun Legislativvorschläge, eine Mitteilung zum automatisierten Fahren sowie ein strategischer Aktionsplan zu Batterien helfen.

 

Unter den Gesetzesinitiativen dürfte besonders das Dossier zu CO2-Emissionsnormen für Lastkraftwagen und schwere Nutzfahrzeuge kontrovers diskutiert werden: Die Industrie soll bis 2025 verpflichtet werden, bei Neuzulassungen 15 % an CO2-Emissionen im Vergleich zu 2019 einzusparen. In einem zweiten Schritt strebt die Kommission eine weitere Verringerung um 15 % bis 2030 an. Der Handlungsbedarf steht auch aus Sicht der Kommission außer Frage: Obwohl LKWs nur 5 % des Verkehrsaufkommens ausmachen, verursachen sie 22 % aller CO2-Verkehrsemissionen.

 

Zwei weitere Dossiers schaffen höhere Sicherheitsstandards bei Autos und ein verbessertes Management der Straßenverkehrsinfrastruktur, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Jährlich sterben auf Europas Straßen nämlich immer noch 25.000 Menschen bei Verkehrsunfällen. Um diese Zahl zu senken, werden der verpflichtende Verbau elf verschiedener Sicherheitssysteme bei Neufahrzeugen, z.B. eines Notbremsassistenzsystems, eines Spurhalte- oder Geschwindigkeitsassistenten vorgeschlagen. Das verbesserte Sicherheitsmanagement umfasst eine flächendeckende Risikobewertung der Straßen („risk mapping“).

 

Schließlich enthält das Paket noch zwei Dossiers zur „Schaffung eines digitalen Umfelds“ für den Informationsaustausch im Transportwesen sowie einen weiteren Legislativvorschlag für das Genehmigungsverfahren für Projekte an den Kernverbindungen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V).

 

Weiterführende Links

Europäische Kommission: Mobilitätspaket III „Sichere, saubere und vernetzte Mobilität“

Europäische Kommission: Mobilitätspaket II „Verwirklichung emissionsarmer Mobilität“

Europäische Kommission: Mobilitätspaket I „Europa in Bewegung“

AK EUROPA: Verbesserungen beim Mobilitätspaket „Europa in Bewegung“ notwendig

AK Positionspapier: Eurovignettenrichtlinie