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ZurückAm 23. September 2021 präsentierte der für Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton einen Richtlinienvorschlag zur Vereinheitlichung von Ladegeräten für elektronische Geräte. Konsument:innen sollen damit Kosten und Unannehmlichkeiten erspart bleiben. Außerdem sollen hierdurch Umweltbelastungen durch ein geringeres Aufkommen an Elektronikabfall reduziert werden.
Die Vereinheitlichung von Ladegeräten wurde 2009 erstmals von der EU-Kommission angekündigt. Jedoch konnte aufgrund des Drängens der Industrie damals lediglich eine auf Selbstverpflichtungen basierende Vereinbarung erzielt werden. Diese führte zwar zu einer Reduktion der unterschiedlichen Ladegeräte auf drei Modelle, eine komplette Vereinheitlichung konnte auf diesem Wege jedoch nicht erreicht werden. Nun will die Kommission den letzten Schritt zur Vereinheitlichung der Ladelösungen für elektronische Geräte gehen und legt hierzu einen Richtlinienvorschlag vor. Aufgrund einer Übergangszeit von 2 Jahren ist jedoch frühestens ab 2023 mit einer Implementierung der Richtlinie zu rechnen.
Die neuen Anforderungen sollen für Mobiltelefone, Kopfhörer, Headsets, Digitalkameras sowie tragbare Spielkonsolen und Lautsprecher gelten. Der Gesetzesvorschlag beinhaltet folgende Vorhaben:
- Harmonisierung des Ladeanschlusses: Hierbei soll der USB-C Ladeanschluss bei elektronischen Geräten zum Standard werden, um die Interoperabilität der Ladegeräte sicherzustellen. Geräte könnten hierdurch unabhängig von der jeweiligen Marke mit demselben USB-C Ladegerät aufgeladen werden.
- Harmonisierung der Schnellladetechnik: Durch eine Harmonisierung der zugrundeliegenden Technologien soll sichergestellt werden, dass Hersteller:innen die Ladegeschwindigkeit nicht ungerechtfertigt einschränken können.
- Entbündelung des Verkaufs von Ladegeräten und elektronischen Geräten: Verbraucher:innen sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, elektronische Geräte auch ohne Ladegerät erwerben zu können.
- Verbesserte Verbraucher:inneninformationen: Hersteller:innen sollen Informationsverpflichtungen betreffend Ladeleistung und Schnellladung auferlegt werden.
Die Vereinheitlichung der Ladegeräte bringt laut Kommission zahlreiche verbraucher:innenpolitische und ökologische Vorteile mit sich. Nach Berechnungen der Kommission werden sich Verbraucher:innen außerdem Ausgaben von rund 250 Millionen Euro pro Jahr ersparen, welche derzeit beim Kauf nicht gebrauchter Ladegeräte anfallen. Auch umweltpolitisch verspricht der Vorschlag der Kommission Verbesserungen. So sollen pro Jahr etwa 1.000 Tonnen weniger Elektronikabfall anfallen und jährlich 180 Kilotonnen CO2-Äquivalente weniger ausgestoßen werden.
Die Vorschläge der Kommission zur Vereinheitlichung der Ladelösungen bei elektronischen Geräten sind grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings umfasst der Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlags lediglich sechs elektronische Geräte, während e-Book Reader beispielsweise von der Vereinheitlichung bedauernswerterweise nicht erfasst sind. Des Weiteren darf nicht vergessen werden, dass sich kabellose Ladetechnologien derzeit auf dem Vormarsch befinden: Hierzu stellt die Kommission jedoch lediglich eine künftige Harmonisierung in Aussicht. Es ist jedoch kritisch anzumerken, dass kabellose Ladegeräte einerseits um bis zu 47 % mehr Strom als kabelgebundene Technologien verbrauchen und andererseits Akkus durch induktives Laden schneller kaputt gehen. Es sollte daher sichergestellt werden, dass kabellose Ladegeräte mindestens so energieeffizient sind wie kabelgebundene Lösungen.
Weiterführende Informationen:
EU Kommission: Kommission schlägt einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte vor
AK EUROPA: Das Kreuz mit den Ladekabeln
AK EUROPA Positionspapier: Neuer Aktionsplan Kreislaufwirtschaft: Für ein sauberes und wettbewerbsfähigeres Europa
Netzpolitik: Wie Apple uns seine Kabel aufzwingt