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Auf Basis einer 2020 durchgeführten Evaluation der Industrieemissionsrichtlinie, durch welche die Auswirkungen von 52.000 großen Industrieanlagen und Nutztierhaltungsbetrieben mit hohem Umweltverschmutzungsrisiko geregelt werden, wurden einige verbesserungswürdige Bereiche festgestellt.

Die AK unterstützt diesbezüglich die Stoßrichtung und Schwerpunktsetzung des Vorschlags einer Überarbeitung. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf die Haltung von Geflügel, Schweinen und Rindern. Auch der Sanktionsmechanismus soll überarbeitet werden, wodurch die Mitgliedstaaten wirksamere Sanktionen für Verstöße vorsehen müssen, insbesondere für juristische Personen. Ebenso geplant ist eine Verbesserung der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Gesundheitsschäden.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Werner Hochreiter

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Peter Hilpold (Brussels office)

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