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ZurückAm 13. Februar 2019 hat das Europäische Parlament ein Handels- und ein Investitionsabkommen mit Singapur verabschiedet. Gemäß EuGH sind nun die EU-Mitgliedsstaaten gefordert: Sie müssen das Investitionsabkommen auf nationaler Ebene ratifizieren. Von Seiten der Arbeiterkammer wird vor allem das Investitionsgerichtssystem (ICS) kritisiert, welches in erster Linie internationalen Konzernen dient.
Mitspracherecht der nationalen Parlamente
Das Abkommen der EU mit Singapur hat im Vorfeld zu einem Kompetenzstreit zwischen den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission geführt, woraufhin sich die Europäische Kommission an den EuGH wandte. Dieser entschied im Mai 2017, dass Portfolioinvestitionen im Investitionsschutz sowie die Regelung der Beilegung von Streitigkeiten zwischen InvestorInnen und Staaten nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen („EU-only“), sondern auch die Zustimmung der nationalen Parlamente erfordern. Das Abkommen wurde daraufhin in ein Handels- und ein Investitionsabkommen geteilt. Diese Entscheidung des EuGHs gilt auch für zukünftige Abkommen der EU.
Die Abkommen stärken Konzerne
Neben dem Fehlen von Verpflichtungen in den Bereichen Klima- und Umweltschutz sowie Arbeits- und Menschenrechte, werden von zivilgesellschaftlicher Seite und der Arbeiterkammer vor allem das im Investitionsabkommen enthaltene InvestorInnengerichtssystem (ICS) kritisiert. Dieses stellt eine neue Form des InvestorInnen-Staat-Streitbeilegungsverfahrens (ISDS) dar, wie es auch schon in CETA zu finden ist. Obwohl das System reformiert wurde, haben Konzerne nach wie vor die Möglichkeit, Staaten zu verklagen, wenn diese Gesetze erlassen, die möglicherweise die Investitionen von Konzernen gefährden oder weniger rentabel machen. Dies betrifft vor allem Gesetze in den Bereichen Gesundheit, Arbeitsrecht und Umweltschutz, wie der Fall Vattenfall zeigt. Oft führt schon die alleinige Androhung von Klagen zu einer Beeinflussung der Gesetzgebung, etwa in dem Sinn, dass Staaten aus Angst vor InvestorInnen davon abgehalten werden, Gesetze im Sinne ihrer BürgerInnen zu verabschieden („regulatory chill“).
Forderung: Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne
NGOs, soziale Bewegungen, Gewerkschaften und die Arbeiterkammer fordern indes neue Spielregeln für Konzerne. Die am 22. Jänner gestartete Kampagne „Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne - Stopp ISDS!“ wurde bereits von mehr als 500.000 Menschen unterschrieben und richtet sich gegen die Sonderklagerechte von Konzernen. Es sollen verbindliche Regeln geschaffen werden, die Konzerne für Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft ziehen.
MEP Graswander-Hainz fordert faire und nachhaltige Handelsabkommen
Die Mehrheit des Europäischen Parlaments hat nun beiden Abkommen zugestimmt. Teile der österreichischen MEPs haben dafür, die gesamten sozialdemokratischen und grünen Abgeordneten haben jedoch gegen die beiden Abkommen gestimmt. MEP Karoline Graswander-Hainz erklärt die Ablehnung: „Solange die EU-Kommission das Geschäft der Marktradikalen und Konzerne erledigt, stellen wir uns entschlossen gegen diese Politik. Egal ob zuletzt bei JEFTA oder heute beim EU-Singapur-Abkommen, die Bedenken von Gewerkschaften und Zivilgesellschaft werden ignoriert. Das ist eine Politik für die Aktionäre, den Bürgerinnen und Bürgern nützt das jedoch nicht.“ Sie kritisiert außerdem, dass die EU-Kommission die Interessen der Konzerne vertritt und die Bedenken von Gewerkschaften und Zivilgesellschaft ignoriert werden.
Bevor das Investitionsabkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Der österreichische Ministerrat hat dem Investitionsschutzabkommen bereits im Oktober 2018 zugestimmt.
Weiterführende Informationen
Europäische Kommission: wichtigste Elemente des Handels- und des Investitionsabkommens EU-Singapur
AK Positionspapier: Multilaterale Reform der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit
Broschüre zu den Schiedsgerichten von AK Wien, DGB und ÖGB
Jetzt Unterschreiben: Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen! STOP ISDS