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ZurückDer Richtlinienvorschlag über die Verringerung der Auswirkung bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt stand am 24.10.2018 im Europäischen Parlament in Straßburg zur Abstimmung. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten für den Parlamentsbericht, der einige Nachbesserungen umfasst. Dies könnte eine wesentliche Verbesserung für die europäischen Umweltbedingungen bedeuten.
Eine Studie der Medizinischen Universität Wien hat unlängst Mikroplastik im menschlichem Darm in Proben aus acht Ländern nachweisen können. Weggeworfenes Plastik zersetzt sich häufig in Mikroplastik und gelangt so in die Natur. Über die Nahrungskette, beispielsweise durch Fische oder durch das Trinkwasser, wird das Mikroplastik schlussendlich wieder von Menschen konsumiert. Besonders in den Meeren sind die Folgen dramatisch: Bei 70 % der Meeresabfälle handelt es sich um Plastikmüll, und Bilder verschmutzter Gewässer und Strände mehren sich in den Medien.
Die Europäische Kommission reagierte auf diese Entwicklung und legte im Mai 2018 einen Vorschlag zur Verringerung der Auswirkung bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt vor. Seitdem wurde dieser vom Europäischen Parlament behandelt, und bei der Schlussabstimmung am 24. Oktober 2018 bestätigte es den Kurs, Plastikmüll deutlich zu verringern.
Der Entwurf umfasst ein Verbot von u.a. Einwegplastikverpackungen, aber auch Plastiktellern und Besteck, sowie Wattestäbchen, Strohhalmen und Luftballonstäbchen. Bei jenen Produkten, für die es noch keine umweltfreundlichere Alternative gibt, soll der Verbrauch deutlich reduziert werden. Die HerstellerInnen werden angehalten, sich an der Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und Säuberung der Umwelt zu beteiligen. Außerdem sollen sie ihren Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung leisten. Zusätzlich wird eine bessere Kennzeichnung durch die HerstellerInnen verlangt. Recycling und das Sammeln von Plastikmüll sollen gestärkt werden. Mitgliedsstaaten werden angehalten, Plastikflaschen bis 2025 zu 90 % recyclen; in Österreich gab es bisher einen Recyclinggrad von 60 %. Neu verkaufte Flaschen sollen nach dem Vorschlag der Kommission dann aus zumindest 35 % wiederverwertetem Material bestehen.
Am Montag, den 22. Oktober 2018, fand eine Debatte im Plenum des Europäischen Parlaments zum Vorschlag statt, in der die Berichterstatterin MEP Frédérique Ries (ALDE) noch einmal über die Kernforderungen der Richtlinie und ihre eigenen Vorschläge einging. Zusätzlich zu den in der Richtlinie festgeschriebenen Produkten soll auch Kunststoff in Fast-Food Verpackungen, Joghurt- oder Trinkbechern verboten werden. Zigarettenfilter, die Plastik enthalten, sollen bis 2025 um 50 % und bis 2030 um bis zu 80 % reduziert werden.
Am Mittwoch, den 24. Oktober 2018, fand nun die Abstimmung über den Parlamentsbericht statt, der mit 571 Stimmen angenommen wurde. Nur 53 Abgeordnete stimmten dagegen und 34 enthielten sich. Versuche der EVP, durch Änderungsanträge die in der Richtlinie festgeschriebene Verantwortung der Unternehmen abzuschwächen, wurden vom Plenum abgelehnt. Ein Änderungsantrag, der die EU verpflichtet, bis 2020 ein Programm zur Säuberung der Meere von Plastikmüll aufzusetzen, wurde hingegen angenommen.
Ob das Dossier noch vor den EU-Wahlen im Mai 2019 zum Abschluss kommen kann, wird jedoch vom Rat abhängen, dessen Position noch nicht fixiert ist. Erst nach Erzielen der generellen Ausrichtung im Rat können Trilogverhandlungen beginnen, um den endgültigen Wortlaut der Richtlinie festzusetzen. Läuft alles nach Plan, soll die neue Richtlinie bis 2021 auf mitgliedsstaatlicher Ebene implementiert werden.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Verbot von bestimmten Plastikprodukten rückt näher
AK Positionspapier: Auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft