Nachrichten

Zurück

Am 13. März 2018 hatte die EU-Kommission im Rahmen des Pakets für Soziale Gerechtigkeit einen Vorschlag zur Errichtung einer Europäische Arbeitsbehörde vorgelegt. Diese Woche (24. Mai 2018) fand nun im Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments erstmals ein Austausch der Abgeordneten mit der zuständigen Kommissarin Marianne Thyssen zu diesem wichtigen Dossier statt. Das große Interesse am Thema EU-Arbeitsbehörde zeigte sich auch am äußert gut besuchten Beschäftigungsausschuss.

 

In ihrer Rede vor dem EU-Parlament unterstrich Kommissarin Marianne Thyssen einmal mehr faire Arbeitsmobilität und die Stärkung der sozialen Dimension als Ziele der Verordnung. Gemeinsam mit anderen Instrumenten, insbesondere der Revision der Entsende-Richtlinie, über welche nächste Woche im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt wird, sowie der Revision der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO 883), bei welcher demnächst die Trilogverhandlungen starten sollen, fülle der Vorschlag über die Arbeitsbehörde eine wichtige Regulierungslücke. Aufgabe der Arbeitsbehörde – so die Kommissarin – solle es sein, die nationalen Behörden in ihren Tätigkeiten zu unterstützen und dadurch zur Bekämpfung von Missbrauch und Betrug beizutragen. Es ginge laut Thyssen aber nicht darum, die Aufgaben der nationalen Behörden zu übernehmen oder in bestehende Systeme der Sozialpartner einzugreifen.

 

Forderungen der MEPs

Der EP-Berichterstatter MEP Jeroen Lenaers (EPP) bezeichnete den Kommissionvorschlag als gute Basis für die Diskussion. Die neue Behörde sollte – so der Berichterstatter – effizient arbeiten und echte, praktische Vorteile bringen. Die Arbeitsbehörde könnte daher auch nicht alle Aufgaben übernehmen, weshalb der Aufgabenbereich noch genauer zu definieren sei. Weiters warf Lenaers die Frage auf, ob nicht eine stärkere Einbindung der Sozialpartner möglich sei. Auch müsse klarer festgelegt werden, wie Inspektionen in Grenzgebieten durchgeführt werden sollten.

 

MEP Georgi Pirinski, Schatten-Berichterstatter der S&D-Fraktion, verwies darauf, dass ebenfalls klarer geregelt werden müsse, wann Verstöße gegen faire Mobilität vorliegen. Seitens der ECR-Fraktion (MEP Ulrike Trebesius) wurde die Frage der Finanzierbarkeit der ELA und Sicherheitsaspekte der Datenspeicherungen aufgeworfen. Abgeordnete der Grünen-Fraktion (MEP Terry Reintke) und linken Fraktion (MEP López Bermejo) forderten eine Nachschärfung des Vorschlages, damit die Arbeitsbehörde einen echten Beitrag zu Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings leisten könne.

 

MEP Michael Detjen (S&D) trat dafür ein, dass die Sozialpartner das Recht haben sollten, Kontrollen zu beantragen. MEP Agnes Jongerius (S&D) warf schließlich die Frage auf, wie sich ArbeitnehmerInnen oder Gewerkschaften an die Arbeitsbehörde wenden könnten und ob die Behörde etwa den Zugang zu komplizierten Akten erleichtern könnte. Zudem trat sie für die Schaffung einer Schwarzen Liste von Briefkastenfirmen ein.

 

Thyssen kündigt Gespräch mit VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen an

Abschließend zeigte sich Kommissarin Marianne Thyssen entschlossen und appellierte an die Abgeordneten, das Projekt der Europäischen Arbeitsbehörde zu einem Erfolg werden zu lassen. Ziel sei es, die Behörde bis 2019 betriebsbereit zu machen. An den von den Abgeordneten aufgeworfenen Themenstellungen gelte es weiter zu arbeiten. Hierbei verwies Thyssen neben dem Diskurs mit dem EU-Parlament auch auf die Advisory Group, welche auf Ratsebene geschaffen wurde, um den Verordnungsvorschlag nach thematischen Blöcken zu diskutieren. Außerdem kündigte Thyssen auch Zwiegespräche mit ArbeitnehmerInnen-VertreterInnen an.

 

Weiterer Fahrplan im EU-Parlament

Seitens des EU-Parlaments könnten die Arbeiten an der Verordnung nun rasch voranschreiten: Bis zum 11. Juni soll – so der Fahrplan im EU-Parlament – der Berichtsentwurf des EP-Berichterstatters vorliegen, bis zum 10. Juli können Abänderungsanträge eingebracht werden. Ein richtungsweisender Tag wird der 18. Oktober 2018 sein: An diesem Tag soll im Beschäftigungsausschuss nicht nur der Vorschlag über die Arbeitsbehörde abgestimmt werden. Auch der ebenfalls heiß diskutierte Vorschlag über die neue Richtlinie über transparente und faire Arbeitsbedingungen steht an diesem Tag zur Abstimmung.

 

Position der Arbeiterkammer

Die Schaffung einer Europäische Arbeitsbehörde ist eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer. Nicht nur die Initiative an sich, sondern auch die grundsätzlichen Inhalte des Kommissionsvorschlages sind aus ArbeitnehmerInnensicht zu begrüßen. In einigen Punkten ist jedoch eine Nachschärfung notwendig. So müssen etwa Ziele und Aufgaben der Behörde klarer umschrieben werden, es dürfen keine Eingriffe in Arbeitskampfmaßnahmen gemacht werden und die Einbindung der Sozialpartner sollte gestärkt werden.

 

Um Sozialbetrug sowie Lohn- und Sozialdumping tatsächlich wirksam entgegenzutreten, müssten die vorgesehenen Unterstützungs- und Koordinationsaufgaben der Behörde auch um Durchsetzungsrechte ergänzt werden. Weiters müssten Mechanismen geschaffen werden, wenn Mitgliedstaaten nachhaltig die Zusammenarbeit verweigern. Eine Möglichkeit wäre, dass die Arbeitsbehörde die Befugnis bekommt, direkt beim EuGH ein Verfahren einzuleiten, um nationale Gesetzesbestimmungen, bestimmte Praktiken oder mangelnde Zusammenarbeit von Behörden überprüfen zu lassen.

 

Zum Weiterlesen:

Video Beschäftigungsausschuss EU-Parlament, 24. Mai 2018

AK-Positionspapier: Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde

AK EUROPA: Paket für Soziale Gerechtigkeit der Kommission

AK EUROPA: Die geplante Europäische Arbeitsbehörde – ein wirksames Instrument gegen Lohn- und Sozialdumping oder ein Placebo?