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Am 20. März 2020 schlug die Kommission die Anwendung der Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vor, drei Tage später bestätigte der Rat der FinanzministerInnen den Vorschlag. Damit sind die EU-Mitgliedstaaten beim Bewältigen der sich anbahnenden Wirtschaftskrise vorerst nicht mehr an die strengen EU-Haushaltskriterien gebunden.