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ZurückDie Richtlinie 97/68/EG reguliert das Typengenehmigungsverfahren und die Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte.
Sie gilt für Motoren mit Kompressionszündung (Dieselmotoren) und Motoren mit Fremdzündung (Benzinmotoren), die in mobile Maschinen und Geräte, einschließlich Lokomotiven und Schiffe für die Binnenschifffahrt, eingebaut werden. Die Bundesarbeitskammer nimmt an dieser Konsultation teil, um auf die wesentlichen Aspekte dieser Richtlinie für den Arbeitnehmerund Umweltschutz hinzuweisen.