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Am 13. März 2019 erzielten die EU-Institutionen eine Einigung über neue Regelungen im Bereich grenzüberschreitender Unternehmensverlagerungen in der EU. In diesem Zusammenhang wird auch ein notwendiger Schritt zur Bekämpfung von Steuervermeidung und zur Wahrung der Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten gesetzt.