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Die Aktualisierung des Reiserechts ist seit Jahren ein Thema in Brüssel. Im November 2023 legte die Kommission schließlich ihre Vorschläge vor, auch angestoßen durch die Erfahrungen mit der COVID-19-Krise. Ein Ziel ist es, die Rechte von Fahr- und Flugästen zu stärken. Aus Sicht der AK sind die Vorschläge der Kommission in einigen Bereichen ein Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber insgesamt hinter den Erfordernissen zurück.

Die Fahrgäste wollen den öffentlichen Verkehr gut informiert, in bequemen und ausreichend verfügbaren Verkehrsmitteln nutzen, geschützt durch einheitliche, transparente und durchsetzbare europäische Fahrgastrechte, die nicht nur für Reisen mit einem Verkehrsmittel, sondern auch für multimodale und sämtliche kombinierte Reisen gelten. Alle Fahrgastbeschwerden müssten – unabhängig von den betreibenden Unternehmen, ob multimodal oder nicht, im Stadt- oder Fernverkehr – bei einer nationalen Durchsetzungsstelle niederschwellig geltend gemacht werden können. Die Teilnahme an dieser Streitbeilegung muss für die Unternehmen verpflichtend sein.

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Doris Artner-Severin

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Miriam Forster

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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