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Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft betrifft vermehrt den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie Datentransfers über nationalstaatliche Grenzen hinaus. Das Europäische Parlament versucht nun den Weg hin zu einer digitalen Handelsstrategie zu finden. Aus ArbeitnehmerInnensicht darf hierbei weder der Schutz personenbezogener Daten noch die Verankerung von ArbeitnehmerInnenrechten zu kurz kommen! Die Strategie könnte auch endlich Möglichkeiten zur effizienten und einheitlichen Besteuerung digitaler Unternehmen schaffen.

 

Eine der grundlegenden Herausforderungen des 21. Jahrhunderts besteht in der digitalen Durchdringung des alltäglichen Lebens mittels Informations- und Kommunikationstechnik. Die Digitalisierung betrifft nahezu alle Lebensbereiche, angefangen bei Bildung und Kultur, bis hin zur Herstellung und zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen. Der digitale Wandel hat Auswirkungen auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse und setzt bereits jetzt Arbeitsplätze in gewissen Sparten unter Druck. Ein Paradebeispiel für diesen Wandel stellt der Online-Handel dar.

 

Die zunehmende Wichtigkeit des digitalen Handels beschäftigt seit geraumer Zeit auch das Europäische Parlament. Im Ausschuss für internationalen Handel (INTA) wurde vergangene Woche über den Bericht von Marietje Schaake (Alde) und diverse Änderungsanträge abgestimmt. Der Bericht unterstreicht die Bedeutung des Internethandels speziell für Klein- und Mittelbetriebe. Daher besteht er auf die Notwendigkeit eines regelbasierten Rahmenwerks für die digitale Wirtschaft. Die Regelungen einer digitalen Handelsstrategie der EU sollen auch Einzug in zukünftige Handelsabkommen halten. Unter Berücksichtigung dessen stellt der Bericht die Sicherstellung des Marktzugangs für digitale Waren und Dienstleistungen in Drittländern, den Schutz personenbezogener Daten beim Transfer von EU- in Drittstaaten sowie eine globale Perspektive (z.B. tiefere Verankerung bei der WTO oder entwicklungspolitische Motive) in den Mittelpunkt. Mit der positiven Abstimmung über den Bericht möchte das Europäische Parlament eine aktive Rolle in der Regelsetzung für den digitalen Handel einnehmen. Vor dem Hintergrund des Bekanntwerdens der Paradise-Papers bekundeten die Abgeordneten des INTA auch die Notwendigkeit einer effizienten Besteuerung von digitalen Unternehmen. Die Debatte sowie die endgültige Abstimmung über den Bericht im Plenum finden am 11./12. Dezember statt.

 

Die Abgeordnete Karoline Graswander-Hainz (S&D) sieht den Bericht als einen positiven Schritt für eine europäische Strategie zum digitalen Handel. Einerseits soll die EU als Standardsetzerin weltweite Regeln etablieren, um europäischen Unternehmen einen verbesserten Zugang zu globalen Wertschöpfungsketten zu ermöglichen. Andererseits müssen dabei europäische Datenschutzbestimmungen unter allen Umständen gewahrt bleiben. Ziel von EU-Standards für den digitalen Handel müssen die Sicherung des Marktzugangs für digitale Güter und Dienstleistungen in Drittländern, ein konsumentenInnenfreundliches Regelwerk und die Garantie digitaler Rechte auf globaler Ebene sein. Darüber hinaus erreichte die sozialdemokratische Fraktion die Inkludierung einer Bestimmung zur Besteuerung von digitalen Unternehmen.

 

Aus ArbeitnehmerInnensicht spielen neben dem wichtigen Aspekt des Datenschutzes, vor allem die Auswirkungen des digitalen Handels auf Arbeitsplätze, Arbeitsverhältnisse und ArbeitnehmerInnenrechte eine zentrale Rolle. Die Etablierung von europäischen Mindeststandards und die Überwindung des sogenannten Digital Divide, also den unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten zu Informations- und Kommunikationstechnologie zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und den PartnerInnenländern muss gewährleistet werden. Als weitere entscheidende Forderung im Zusammenhang mit digitalem Handel ist die einheitliche Besteuerung von digitalen Unternehmen. Hierbei gilt die Devise: Die Steuern dort zu zahlen, wo die Gewinne erwirtschaftet werden. Als Initiative hierzu kann der Versuch zur Etablierung einer einheitlichen Methode der Unternehmensbesteuerung (Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage) inklusive Bestimmungen zur Besteuerung digitaler Unternehmen angesehen werden. Die Diskussionen hierzu laufen momentan im ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments.

 

Weiterführende Informationen:

Berichtsentwurf: Auf dem Weg zu einer Strategie für den digitalen Handel

AK Policy Paper: Online-Handel in Österreich

AK Policy Paper: Digitalisierung und Besteuerung

AK EUROPA: Unternehmensbesteuerung in der EU – ein Schritt vorwärts auf einem langen Weg

ETUC resolution on digitalisation: "towards fair digital work"

ETUC Resolution for an EU progressive trade and investment policy