Nachrichten

Zurück

Die EU-Mindestlohnrichtlinie wurde 2022 beschlossen und ist ein Meilenstein des sozialen Europas. Sie schafft einen Rahmen für die Angemessenheit von gesetzlichen Mindestlöhnen und die Förderung von Kollektivverhandlungen. Dänemark ist mit der Richtlinie nicht einverstanden und hat 2023 eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingebracht, unterstützt von Schweden. Der EuGH prüft nun die Aufhebung der Richtlinie. Starke rechtliche Argumente sprechen für deren Beibehaltung. Ob der EuGH diese Argumente aufgreift, bleibt abzuwarten.