Publikationen

Zurück

Der Entwurf zum Datengesetz der EU-Kommission zielt darauf ab, Daten, die mit dem Internet verbundene Geräte erzeugen, vielen Beteiligten zugänglich zu machen. Die Brisanz dieses Vorhabens wird jedoch sichtbar, sobald man die vorgeschlagenen Regeln nicht nur auf visionäre Bereiche, wie autonom fahrende Autos oder Smart Homes anwendet.

 

Im vorliegenden Positionspapier spricht sich die AK angesichts der gesamtgesellschaftlichen Tragweite des Datengesetzes dafür aus, an den Start zurückzukehren. Neben der digitale Selbstbestimmung von Verbraucher:innen/Bürger:innen und einem Offline-Rechtsanspruch, fordert die AK auch den Anwendungsbereich schlüssiger zu gestalten. Warum Siri, Alexa und smarte TV-Geräte in den Data Act aufgenommen werden, Smartphones aber nicht, erschließt sich nicht ganz. Ferner geht aus dem Verordnungsentwurf nicht klar hervor, wer denn nun der sogenannte Dateninhaber ist (Hersteller, Softwarelieferanten, Verkäufer, etc). Ebenso unklar ist, wer welche Pflichten gegenüber den Konsument:innen zu erfüllen hat. Die AK fordert daher Rollen und damit verbundene Verantwortungen klar und rechtssicher zu benennen.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Daniela Zimmer

Kontakt per E-Mail

Alice Wagner (Büro Brüssel)

Kontakt per E-Mail