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ZurückDer in CETA vereinbarte Mechanismus zur Beilegung von InvestorInnenstreitigkeiten (ICS) sei mit EU-Recht vereinbar, heißt es seitens des EuGH-Generalanwalts Yves Bot. Zumeist folgen die RichterInnen des EuGHs diesem Schlussantrag, aber nicht immer.
Belgien hatte Zweifel an der Vereinbarkeit des in CETA enthaltenen Investitionsschiedsgerichts ICS mit dem Unionsrecht und hat sich daher bereits am 7. September 2017 an den EuGH gewandt. Der Generalanwalt führt nun in seinem Schlussantrag vom 29. Januar 2019 aus, dass „die Errichtung eines Streitbeilegungsmechanismus ihre Erklärung im Erfordernis der Gegenseitigkeit beim Schutz der Investoren jeder Vertragspartei findet. Die Zuständigkeit des Gerichts sei eng begrenzt und bestehe darin, den geschädigten Investoren im Fall eines Verstoßes gegen die einschlägigen Bestimmungen des Abkommens durch eine Vertragspartei eine Entschädigung zuzuerkennen.“ Generalanwalt Bots Schlussantrag kommt daher zum Ergebnis, dass das Abkommen nicht die Autonomie des Unionsrechts beeinträchtige. CETA lasse daher den Grundsatz der ausschließlichen Zuständigkeit des EuGH für die verbindliche Auslegung von Unionsrecht unberührt. Privilegierter InvestorInnenschutz sei somit mit EU-Recht konform.
Die Schlussanträge der GeneralanwältInnen sind jedoch nicht bindend. Die RichterInnen folgen der Stoßrichtung zwar häufig, aber nicht immer. So hat im Achmea-Fall der Generalanwalt einen Schlussantrag abgegeben, dem der EuGH in seinem Urteil dann nicht gefolgt war. Als Folge wurden die beinahe 200 Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten als nicht mit EU-Recht vereinbar deklariert und erst letzte Woche in der sogenannten „Achmea-Erklärung“ seitens der EU-Mitgliedsstaaten für aufgehoben erklärt. Die Entscheidung der EuGH RichterInnen bleibt also auch bei CETA abzuwarten. Sie ist für Ende Mai geplant.
Privilegierte Schiedsgerichte für private InvestorInnen sind auch in Österreich hochumstritten. So hat Bundespräsident Alexander van der Bellen seine Unterzeichnung von CETA bis zum Zeitpunkt der EuGH Entscheidung ausgesetzt.
Mit vielen anderen AkteurInnen aus Gewerkschaft und Zivilgesellschaft hat sich auch AK Präsidentin Renate Anderl sehr kritisch geäußert: „Die Arbeiterkammer bleibt dabei: Wir wollen kein eigenes Justizsystem für InvestorInnen, die dann Klagen auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und BürgerInnen einbringen können.“
Rechte für die Menschen, Regeln für Konzerne
Wie sehr dieses als Paralleljustiz empfundene System der Investitionsschiedsgerichte die Menschen beschäftigt, zeigt die von AK EUROPA unterstützte Kampagne „Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne – Stopp ISDS!“. Binnen einer Woche haben schon mehr als 273.000 EU-BürgerInnen die Petition unterstützt. Die Kampagne setzt sich neben dem Aus für Investitionsschiedsverfahren auch für einen möglichst starken „UN Binding Treaty“ ein: Oftmals können Konzerne für die Verletzung von Arbeitsstandards und Menschenrechten rechtlich nicht belangt werden. Ein verbindliches Abkommen der Vereinten Nationen, eben jener UN Binding Treaty Prozess, soll hier Abhilfe schaffen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Internationale Kampagne fordert neue Spielregeln für Großkonzerne