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ZurückFairer, wettbewerbsfähiger und sauberer sind die drei Schlagworte, wie die Europäische Kommission den Verkehr auf Europas Straßen gestalten will. Nicht weniger als 15 Änderungen bzw. Neufassungen von Verordnungen und Richtlinien hat sie dafür in den letzten knapp zwei Jahren vorgelegt. Dazu gehört auch der Marktzugang für den Bus- und Straßengüterverkehr, bei dem sich die Kommission eine stärkere Liberalisierung wünscht. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments entschärfte nun die beiden Vorlagen in die richtige Richtung.
Am 22. Januar 2019 stimmte der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments über die Verordnung zum Marktzugang für den Busverkehr ab. Einer der zentralen Punkte des Vorschlages ist dabei die Regelung über das Genehmigungsverfahren von Busverkehrsdiensten. Derzeit kann die nationale Behörde den Antrag eines Busunternehmens zur Einrichtung eines Linienverkehrs dann ablehnen, wenn das wirtschaftliche Gleichgewicht eines bereits bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags durch den Verkehrsdienst gefährdet würde. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil gerade im Regionalverkehr die öffentliche Hand Buslinien fördern muss, da nur wenige Linien eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Würde aber genau auf jenen wenigen Linien Konkurrenz durch zusätzliche Unternehmen entstehen, hätte das negative Auswirkungen für die Finanzierung des gesamten öffentlichen Verkehrsnetzes.
Die Kommission hat vorgeschlagen, diese Möglichkeit nur mehr bei jenen Buslinien zuzulassen, die kürzer als 100 km sind. Für längere Linien, also allen voran für Fernbusse, sollen durch diesen Vorstoß gefördert werden. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte im Verkehrsausschuss aber für jene Anträge, die auch in Zukunft den Behörden die Möglichkeit einräumen, diese in Hinblick auf die Gefährdung des gemeinwirtschaftlich mitfinanzierten öffentlichen Verkehrs abzulehnen.
Ein weiterer großer Kritikpunkt des Kommissionsvorschlages betrifft den Zugang zu Busterminals. Die Kommission schlug vor, dass einem Busunternehmen der Zugang zu einem Terminal nur aufgrund fehlender Kapazitäten untersagt werden darf. Der Verkehrsausschuss ergänzte nun in seinem Bericht, dass der Zugang auch aus anderen Gründen verwehrt werden kann, beispielsweise aufgrund ausständiger Zahlungen von Standgebühren oder bei sonstigen Verstößen. Der Ausschuss strich auch die Bestimmung, wonach die BetreiberInnen von Busbahnhöfen Konsultationen mit allen interessierten Verkehrsunternehmen einzuleiten haben, wenn die Kapazitäten des Terminals geringer sind als die beantragte Nutzung durch Unternehmen mit dem Ziel, allen Zugang zu gewähren. Dennoch bedeutet der Bericht, dass private Unternehmen leichter den Zugang von Busterminals bekommen, auch auf die Gefahr hin, den bestehenden öffentlichen Verkehr zu beeinträchtigen.
Dementsprechend bedauerlich ist es, dass im Ausschuss der Antrag, den gesamten Kommissionsvorschlag abzulehnen, keine Mehrheit gefunden hat. Denn aus Sicht der Arbeiterkammer besteht keine Notwendigkeit, an den bestehenden geltenden Regelungen Änderungen vorzunehmen. Es liegt weder ein Bedarf einer zusätzlichen Liberalisierung des Marktes vor, noch werden die zusätzlichen angestrebten Ziele – Bekämpfung des Klimawandels, Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie sowie die Verbesserung der Mobilität für die BürgerInnen Europas – mit dem Vorschlag erreicht.
Nach der Abstimmung im Verkehrsausschuss wird im Plenum mit großer Wahrscheinlichkeit noch vor den EU-Wahlen im Mai 2019 über den Bericht abgestimmt. Danach dürfte es aber noch einige Zeit dauern, bis dieses Dossier zu einem endgültigen Abschluss kommt, da im Rat noch keine Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten aufgenommen wurden. Erst wenn auch diese abgeschlossen sind, können die Trilogverhandlungen zwischen Rat und Parlament starten.
Lockerung der Kabotage im Straßengüterverkehr
Bereits am 10. Januar 2019 verabschiedete der Verkehrsausschuss den Bericht zum Marktzugang im Straßengüterverkehr, mit dem unter anderem die Kabotageregelungen gelockert werden. Darunter sind innerstaatliche Transporte durch ausländische Unternehmen zu verstehen. Derzeit dürfen diese nur drei innerstaatliche Fahrten innerhalb von sieben Tagen durchführen. Während die Kommission vorgeschlagen hatte, unbegrenzt viele Fahrten für fünf Tage zuzulassen, senkte der Verkehrsausschuss diese Zeitspanne auf drei Tage. Im Rat fand sich eine Mehrheit für die derzeit gültige Regelung. Ob nun aber auch Trilogverhandlungen starten, ist mehr als ungewiss, da dieses Dossier bisher mit den Regelungen zur Anwendung der Entsenderichtlinie im Straßenverkehr sowie zu den Lenk- und Ruhezeiten im Paket verhandelt wurde, der Verkehrsausschuss sich aber im Gegensatz zum Marktzugang bei diesen beiden auf keine Position einigen konnte.
Weiterführende Informationen:
AK Positionspapier: Verordnung über den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenverkehrsmarkt