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ZurückNach beinahe zwei Jahren Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist das Ergebnis nach wie vor ungewiss und auch das geplante Austrittsdatum mit 29. März 2019 rückt immer näher. Zuletzt stieg die Wahrscheinlichkeit eines Brexit ohne Übereinkommen (No-Deal), weshalb sich die Europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten intensiv auf dieses Szenario vorbereiten. In den letzten Tagen wurde jedoch auch ein möglicher Aufschub des Austritts wieder vermehrt ins Spiel gebracht.
Nachdem das ausverhandelte Austrittsabkommen zwischen der britischen Regierung und den EU-27 über die Abwicklung des Brexit durch das britische Parlament am 15. Jänner 2019 mit großer Mehrheit abgelehnt wurde, wird die Zeit für einen geregelten Austritt immer knapper. Am 14. Februar 2019 verlor Theresa May zudem eine weitere Abstimmung im britischen Unterhaus, die ihre Position hätte stärken sollen. Dementsprechend schwierig gestalten sich nun die weiteren Verhandlungen, die wenig Spielraum für die Premierministerin lassen. Eine finale Abstimmung im britischen Parlament über ein überarbeitetes Abkommen soll nun am 12. März 2019 stattfinden. Nach einem kürzlich gefassten Beschluss der britischen Abgeordneten vom 27. Februar 2019 wird es im Falle eines neuerlichen Scheiterns des Austrittsabkommens vor dem britischen Parlament eine weitere Abstimmung geben, in welcher entschieden werden soll, ob es zu einem ungeregelten Brexit oder zu einer Verschiebung des Austrittstermins kommen soll. Die britische Premierministerin hat für diese mögliche Entscheidung den 14. März 2019 angekündigt.
Brexit-Aufschub: EU-Wahl für britische Bevölkerung möglich
Auch Ratspräsident Donald Tusk legte kürzlich nahe, dass ein Aufschub unter den gegebenen Umständen eine rationale Lösung wäre. Die Verschiebung des Austrittstermins könnte jedoch dazu führen, dass das Vereinigte Königreich zum Zeitpunkt der Wahlen zum Europäischen Parlament zwischen 23. und 26. Mai 2019 noch Mitglied der Europäischen Union ist. Dies würde nach sich ziehen, dass auch in Großbritannien und Nordirland Wahlen für das EU-Parlament abgehalten werden müssen. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass alle BürgerInnen der Europäischen Union das Recht auf Wahlen zum Europäischen Parlament haben, selbst wenn ihr Land kurz nach dem Urnengang die EU verlassen wird.
EU trifft Maßnahmen für Möglichkeit eines No-Deals
Die Europäischen Institutionen bereiten derzeit intensiv Maßnahmen vor, um auch für den Fall eines No-Deal-Szenarios gewappnet zu sein. Die Rechtsvorschriften der EU wurden seit Sommer 2018 im Hinblick auf die Möglichkeit eines ungeregelten Brexit von der Europäischen Kommission eingehend geprüft. Basierend auf den Ergebnissen hat die Kommission einen No-Deal Notfallplan ins Leben gerufen, um in bestimmten Bereichen, in denen Maßnahmen nötig sind, bis 29. März 2019 entsprechende Vorbereitungen treffen zu können. Hierzu zählen etwa Regelungen, die die beträchtlichen Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr abfedern sollen oder Bestimmungen, um das hohe Niveau an Flugsicherheit im Luftraum der EU weiterhin zu gewährleisten. Im Bereich der sozialen Sicherheit befindet sich derzeit ein Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission im Gesetzgebungsverfahren. Dieser soll sicherstellen, dass die BürgerInnen der EU-27 und die britischen Staatsangehörigen, welche die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in Anspruch genommen haben, auch weiterhin ihre sozialen Rechte geltend machen können, etwa in Bereichen der Gleichbehandlung, Gleichstellung von Leistungen und Zusammenrechnung von Versicherungszeiten.
Darüber hinaus werden von Mitgliedstaaten gesondert Vorkehrungen getroffen, um für die Folgen eines ungeregelten Brexit gerüstet zu sein. Auch in Österreich wurde hierzu diese Woche bereits das „Brexit-Begleitgesetz 2019“ beschlossen.
Gefahr für Jobs in der EU und UK
Sichere Arbeitsplätze mit guten Arbeitsbedingungen sind Grundbedürfnisse aller Menschen in Europa. Die derzeitige Situation lässt jedoch viele Fragen für betroffene ArbeitnehmerInnen offen und führt zu Unsicherheit. Der Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds, Luca Visentini, sieht in einem „No-Deal“ die Gefährdung von Arbeitsplätzen sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich. Der EGB tritt daher dafür ein, den Brexit zurückzunehmen oder eine Verlängerung der Frist vorzunehmen, um eine praktikablere Lösung zu finden.
Weiterführende Informationen:
Informationen der Europäischen Kommission zum Brexit
Artikel 50: So verläuft das EU-Austrittsverfahren