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Mitte November 2017 präsentierte die Europäische Kommission ihren Aktionsplan zur Bekämpfung des Gender Pay Gaps. Denn das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen bleibt in der EU mit 16,3 % konstant hoch und noch immer stoßen Frauen im Berufsleben an eine gläserne Decke. Die AK begrüßt deshalb die Maßnahmen des Aktionsplans, welche auf die Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt gerichtet sind. Diese müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden!

 

Noch immer sind Frauen am Arbeitsmarkt hinsichtlich Entgelt, Karrieremöglichkeiten und der gesellschaftlichen Bewertung ihrer Arbeit benachteiligt. Beim Gender Pay Gap liegt Österreich merklich über dem EU-Schnitt von 16,3 % und befindet sich mit 21,7 % sogar im unrühmlichen Spitzenfeld. Die AK begrüßt daher den Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles. Im Interesse der ArbeitnehmerInnen sind darin zwei Aktionsschwerpunkte von besonderer Bedeutung: mehr Entgelttransparenz sowie das Aufbrechen der gläsernen Decke für Frauen im Berufsleben. Diesen beiden Punkten sollte aus Sicht der AK Priorität eingeräumt werden. Denn in diesen Bereichen verfügt die EU auch über die Legislativkompetenz, effektive Maßnahmen und Sanktionen bei Nichteinhaltung zu ergreifen, die in den Mitgliedsstaaten unmittelbar Wirksamkeit entfalten.

 

Mehr Transparenz beim Entgelt könnte wesentlich dazu beitragen, Frauen zu ihrem Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit zu verhelfen. Denn wie eine Eurobarometer-Umfrage zeigt, ist das Bewusstsein für den Gender Pay Gap unter den ArbeitnehmerInnen paradox ausgeprägt: Während 69 % zwar glauben, dass Frauen in ihrem Land für die gleiche Arbeit weniger bezahlt bekommen, denken dies nur 33 % auch über das eigene Unternehmen.

 

Die Kommission verabschiedete deshalb bereits im Jahr 2014 eine Empfehlung zu mehr Transparenz beim Entgelt, eines der größten Hindernisse für die gleiche Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Arbeit. Diese enthält wichtige Maßnahmen, wie den Anspruch der ArbeitnehmerInnen auf Auskunft über Lohn- und Gehaltsniveaus, die regelmäßige Berichterstattung der ArbeitgeberInnen über Löhne und Gehälter (aufgeschlüsselt nach ArbeitnehmerInnen-Gruppen oder Positionen) und die Präzisierung des Begriffs der gleichwertigen Arbeit. Eine Evaluierung dieser unverbindlichen Empfehlung zeigt, dass nationale Maßnahmen nicht ausreichen. In einem Drittel der Mitgliedstaaten wurden überhaupt keine der vorgeschlagenen Initiativen umgesetzt, in vielen anderen geschah dies nur unzureichend.

 

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Aktionsplans ist das Aufbrechen der gläsernen Decke für Frauen im Berufsleben. Noch immer herrscht in Europa eine hohe Diskrepanz zwischen dem Anteil an beschäftigten und gut ausgebildeten Frauen gegenüber der weiblichen Repräsentanz in Führungspositionen. Obwohl in Österreich Frauen 47 % der Erwerbstätigen stellen, erreicht ihr Anteil unter den Vorständen der börsennotierten Unternehmen lediglich 4 %. Ein Richtlinienentwurf aus dem Jahr 2012 sieht deshalb vor, dass in Unternehmen bis 2020 mindestens 40 % der nicht geschäftsführenden DirektorInnen (bzw. Aufsichtsratsmitglieder) dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören müssen und die Auswahlverfahren für Board-Mitglieder nach klaren, geschlechtsneutralen Kriterien zu erfolgen haben. Das Europäische Parlament stimmte diesem Richtlinienentwurf bereits im Jahr 2013 zu, doch er scheiterte schließlich am Widerstand der Mitgliedsstaaten im Rat der EU. Die AK begrüßt, dass die Kommission diese Initiative in ihrem Aktionsplan wieder aufgreift. Die Kommission sollte nun auf die rasche Annahme dieses Richtlinienentwurfs im Rat hinwirken.

 

Aus Sicht der AK hat die EU nur dann eine Zukunft, wenn in Europa soziale Gerechtigkeit herrscht und die Gleichstellung von Frauen und Männern tatsächlich erreicht wird. Durch mehr Entgelttransparenz und das Aufbrechen der gläsernen Decke können relevante und spürbare Fortschritte in der Gleichstellung der Geschlechter erzielt werden. Die AK unterstützt deshalb die vorgeschlagenen Maßnahmen. Jetzt ist die Kommission am Zug, den schönen Worten in ihrem Aktionsplan auch Taten folgen zu lassen!

 

 

Weiterführende Informationen:

AK-Positionspapier: Aktionsplan der EU 2017-2019: Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles.

AK-Europa: EU-Aktionsplan gegen Gender Pay Gap vorgestellt

AK EUROPA: Equal Pay Day 2017: Gleichwertige Arbeit gleich bezahlen!

Infografik zum Gender Pay Gap

Europäische Kommission: Evaluation Report of the 2014 Pay Transparency Recommendation