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Mit der Richtlinie (EU) 2018/851 vom 30. Mai 2018 wurde die Pflicht der Mitgliedstaaten, bis zum 1. Jänner 2025 eine getrennte Sammlung von Textilien einzuführen, in der Abfallrahmenrichtlinie normiert. Mit dem vorliegenden Vorschlag der Kommission sollen nun die Grundlagen für eine solche getrennte Sammlung geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Produzenten bestimmter Textilien vorgeschlagen.

Die AK begrüßt die erklärten Ziele der Kommission, ökologische und ökonomische Verbesserungen im bestehenden System voranzutreiben, die auch die ökologische Gesamtperformance von Textilien im Lebenszyklus verbessern sollen. Statt vorschnell auf EPR-Systeme zu setzen, sollte sich die europäische Ebene aber darauf konzentrieren, den Mitgliedsstaaten detailliertere abfallwirtschaftliche Ziele vorzugeben. Die Information und Bewusstseinsbildung über Nachhaltigkeit, Wiederverwendung und Abfallvermeidung ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand, die neben ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen auch eine intensivere Zusammenarbeit mit Verbraucher:innen-Organisationen erfordert. Sozial-ökonomische Betriebe spielen eine wichtige Rolle bei der Sammlung von Textilien für Re-Use-Zwecke. Ihre Rolle sollte gestärkt werden.

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Werner Hochreiter

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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