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ZurückIm Zuge der regen Debatte um den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen liegt der Fokus oft auf der Ausgabenseite. Von der EU-Kommission wurden jedoch auch Vorschläge für neue Eigenmittel zur Finanzierung des EU-Haushalts vorgelegt. Tatsächlich ertönt der Ruf nach neuen Eigenmitteln schon eine geraume Zeit, ist bisher jedoch weitgehend verhallt. Ein Ziel wäre dabei, die Mitgliedstaaten zu entlasten, wird doch der Großteil des Haushalts über nationale Beiträge finanziert. Insgesamt muss auch eine sozial faire Finanzierung gewährleistet sein.
Mitte Juli 2025 wurde von der EU-Kommission ein Vorschlag für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 vorgelegt. Dieser Vorschlag sorgt seither für rege Diskussionen und Kritik. Sehr oft geht es dabei um das Volumen des MFR und die Mittelverwendung. Während die Förderungen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung, Forschung und Innovation aufgestockt werden sollen, dürften soziale Ziele ins Hintertreffen geraten. Weniger im Fokus steht die Finanzierung des EU-Haushalts.
Die bisherige Finanzierung des EU-Haushalts
Die traditionell größte Einnahmequelle des EU-Haushalts sind mit inzwischen 70 Prozent der Gesamteinnahmen die nationalen Beiträge, das heißt die Eigenmittel auf Grundlage der Brutto-nationaleinkommen (BNE) der Mitgliedstaaten. Je nachdem, was zur Finanzierung der Ausgaben aus dem EU-Haushalt erforderlich ist, wird ein einheitlicher Abrufsatz auf das BNE jedes Mitgliedstaats angewandt, der jedoch einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten darf. Im Zuge der handelspolitischen Turbulenzen mit den USA ist auch eine weitere wichtige Finanzierungsquelle in den Fokus gerückt, nämlich Zölle auf Importe aus Drittländern. Ebenso in den EU-Haushalt fließen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer.
Neue Eigenmittel schon lange in Diskussion
Das Vorhaben, neue Eigenmittel zur Finanzierung des EU-Haushalts einzuführen, besteht schon länger. Dafür gibt es auch gute Gründe, nicht zuletzt die Verringerung des Anteils der Beiträge der Mitgliedstaaten. Ein weiteres Argument ist, dass die Eigenmittel auch in einem direkten Zusammenhang mit den Zuständigkeiten, Zielen und Prioritäten der EU stehen sollen. Insgesamt soll bei der Gestaltung der Eigenmittel mehr auf Verhältnismäßigkeit und Fairness geachtet werden. Dabei wird eine stabilisierende Wirkung auf den EU-Haushalt bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Schwankungen der Konjunkturzyklen in den Mitgliedstaaten angestrebt.
Im Zuge der gemeinsamen Schuldausschüttung zur Finanzierung von NextGenerationEU im Rahmen des MFR 2021 bis 2027 wurde die Eigenmitteldebatte neu entfacht. Tatsächlich wurden dann auch nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff als neue Einnahmequelle herangezogen. Vorgeschlagen wurden aber auch Eigenmittel aus dem Emissionshandelssystem, aus dem CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) und vorübergehende statistische Eigenmittel auf der Grundlage von Unternehmensgewinnen. Tatsächlich ließ die rechtsverbindliche Umsetzung dieser Vorschläge aber bis heute auf sich warten.
Große Herausforderungen schaffen hohen Finanzierungsbedarf
Die hohen geplanten Ausgaben im Rahmen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie notwendige Investitionen im Zuge des grünen und digitalen Übergangs erzeugen im Rahmen des künftigen MFR einen massiven Finanzierungsbedarf. Gleichzeitig läuft NextGenerationEU im Jahr 2026 aus, und es werden Schuldentilgungen in Höhe von 25 Mrd. Euro fällig. Soll es nicht zu deutlichen Kürzungen in anderen Bereichen kommen oder der Beitrag der Mitgliedstaaten weiter erhöht werden, ist die Einführung neuer Eigenmittel unumgänglich. So kommt der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in seiner Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen ebenso zum Schluss: „Ohne die Einführung neuer Einnahmequellen auf EU-Ebene, einschließlich Instrumenten, die auf einer gemeinsamen Schuldenaufnahme beruhen, werden der Union die finanziellen Mittel fehlen, um ihre strategischen Ziele zu verwirklichen.“
Die Vorschläge der Kommission
Dieser Ansicht ist wohl auch die EU-Kommission. Sie schlägt vor, mittels neuer Eigenmittel und gleichzeitiger Anpassungen bei bestehenden Eigenmitteln im Rahmen des kommenden MFR insgesamt 65,6 Mrd. Euro im Jahr zu generieren. Dabei bezieht sich die EU-Kommission erneut auf Eigenmittel aus dem Emissionshandelssystem (EU-EHS), bei denen sie mit durchschnittlichen Einnahmen in der Höhe von 9,6 Mrd. Euro pro Jahr rechnet. Auch gezielte Anpassungen der Einnahmen aus dem CO2-Grenz-ausgleichssystem (CBAM) sollen vorgenommen werden, womit durchschnittliche Einnahmen von 1,4 Mrd. Euro pro Jahr erzielt werden können.
Weitere Einnahmen sollen auf der Grundlage nicht gesammelter Elektroaltgeräte durch Anwendung eines einheitlichen Satzes auf das Gewicht des E-Schrotts lukriert werden, voraussichtlich rund 15 Mrd. Euro pro Jahr. Geplant sind auch Eigenmittel auf Basis der Verbrauchsteuer auf Tabak. Dies sollen durch die Anwendung eines Satzes auf den von den Mitgliedstaaten festgelegten Mindestverbrauchsteuersatz, der auf Tabakerzeugnisse erhoben wird, durchschnittlich 11,2 Mrd. Euro pro Jahr einbringen. Darüber hinaus soll auch ein jährlicher pauschaler Beitrag von Unternehmen, die in der EU tätig sind oder hier Handel betreiben und einen jährlichen Mindestnettoumsatz von 100 Mio. Euro erzielen, erhoben werden (CORE). Hiervon werden durchschnittliche Einnahmen von 6,8 Mrd. Euro pro Jahr erwartet.
Debatten und weitere Vorschläge
Der EWSA widmete sich diesen Vorschlägen in einer eigenen Stellungnahme. Er betont, dass die gemeinsamen Prioritäten der EU im EU-Haushalt auch fair und solidarisch finanziert werden sollen. Ebenso soll ein klarer Fahrplan dazu beitragen, die Abhängigkeit des EU-Haushalts von BNE-Beiträgen zu verringern. Weitere Ziele sind laut EWSA eine faire Verteilung der Belastung und ausreichende Flexibilität für Krisenreaktionen. Insbesondere der Unternehmensbeitrag CORE wurde kontroversiell eingeschätzt. Die zuvor strikte Ablehnung wurde jedoch im Laufe der Kompromissfindung relativiert. CORE wird auch vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) begrüßt, welcher insgesamt darauf besteht, dass alle Teile der Gesellschaft (einschließlich Unternehmen und die reichsten Privatpersonen) einen fairen Anteil der finanziellen Belastung tragen müssen. Sollte jedoch zu CORE kein Konsens erzielt werden, plädiert der EGB für glaubwürdige Alternativen wie eine Steuer auf digitale Dienstleistungen oder eine Sondergewinnsteuer.
Am 28. Jänner fand auch im EU-Parlament eine Debatte zu neuen Eigenmitteln statt. Dabei wurde auf weitere Optionen verwiesen, etwa einen Rahmen für Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT). Bereits 2023 wurden vom Parlament auch eine Finanztransaktionssteuer und eine Digitalsteuer vorgeschlagen, was damals von der AK grundsätzlich begrüßt wurde. Weitere Vorschläge umfassen eine Steuer auf Kryptowährungen oder sogenannte statistische Eigenmittel auf der Grundlage des geschlechtsspezifischen Lohngefälles oder im Zusammenhang mit Bio- oder Lebensmittelabfällen. Ebenso angeführt wurden mögliche neue Eigenmittel auf Basis des Luftverkehrs und der Schifffahrt oder auf der Grundlage der Besteuerung von (hohem) Nettovermögen.
Zum Weiterlesen:
EU-Kommission: Die nächste Generation der EU-Eigenmittel
EU-Kommission: EU-Haushalt 2028-2034 erklärt
EU-Parlament: Own Resources for the future: critical review & opportunities (nur Englisch)
EGB: A Multiannual Financial Framework 2028-2034 which protects workers and promotes investment, social justice and just transition (nur Englisch)
EWSA: Own resources – 2025 proposal
AKEUROPA: Neuer EU-Haushalt ab 2028. Ein schwieriger Einigungsprozess steht bevor
AKEUROPA: Die Zukunft der Kohäsionspolitik im nächsten EU-Haushalt: Schrumpfende Mittel für Soziales?