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Mit einer am 20. Jänner 2026 mit großer Mehrheit beschlossenen Entschließung positioniert sich das EU-Parlament zu einer Just-Transition-Richtlinie. Ein zentrales Element der Entschließung ist die Einführung eines Rechts auf Weiterbildung (right to training) während der Arbeitszeit – eine Forderung, die auch die AK erhoben hat. Damit soll gewährleistet werden, dass Beschäftigte Kompetenzen für die Jobs der Zukunft erwerben können. Nun ist die EU-Kommission am Zug, einen entsprechenden Rechtsakt vorzulegen.