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ZurückMit einer am 20. Jänner 2026 mit großer Mehrheit beschlossenen Entschließung positioniert sich das EU-Parlament zu einer Just-Transition-Richtlinie. Ein zentrales Element der Entschließung ist die Einführung eines Rechts auf Weiterbildung (right to training) während der Arbeitszeit – eine Forderung, die auch die AK erhoben hat. Damit soll gewährleistet werden, dass Beschäftigte Kompetenzen für die Jobs der Zukunft erwerben können. Nun ist die EU-Kommission am Zug, einen entsprechenden Rechtsakt vorzulegen.
Just Transition – das Konzept des gerechten Wandels – bedeutet das Zusammendenken von ökologischen und sozialen Herausforderungen bei der Gestaltung der notwendigen Transformation, um insbesondere die Klimakrise in den Griff zu bekommen. Der damit einhergehende Strukturwandel bedingt unterschiedliche Transformationserfordernisse auf allen Ebenen – und nicht zuletzt in der Arbeitswelt.
EP-Entschließung für eine Just Transition Richtlinie
Die Entschließung des EU-Parlaments ist als wichtiger erster Schritt zu werten, dem gerechten Wandel durch konkrete, greifbare Maßnahmen zum Durchbruch zu verhelfen. Sie wurde im EU-Parlament mit 420 Stimmen bei 207 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen angenommen. Die Resolution erkennt an, dass die grüne und digitale Transformation tiefgreifende Auswirkungen auf Europas Gesellschaft, Wirtschaft, Regionen und Arbeitsplätze hat. Diese Auswirkungen können sich je nach Region sehr unterschiedlich materialisieren. Gefordert werden daher umfassende soziale und beschäftigungspolitische Maßnahmen, um negative Folgen auszugleichen und regionale wie soziale Kohäsion zu fördern. Die Resolution betont des Weiteren, dass die breite Einbindung von Zivilgesellschaft, Sozialpartnern und Behörden notwendig ist, um Gewinne gerecht zu verteilen und Konflikte zu lösen.
Es gibt bereits mehrere Initiativen (Europäischer Sozialfonds, Just Transition Fonds, Klima-Sozialfonds, Initiative zur Union of Skills etc.) zur Unterstützung eines gerechten grünen Wandels. Das EU-Parlament schlussfolgert, dass der Rechtsrahmen dennoch lückenhaft ist, wenn es um strukturelle Änderungen in der Arbeitswelt geht. Dem Befund der Lückenhaftigkeit ist aus Sicht der AK klar zuzustimmen. Doch bereits im Beschäftigungsausschuss, der für den Entwurf der Resolution verantwortlich zeichnet, wurden Kompromisse eingegangen, um die erforderliche Mehrheit erreichen zu können. Auch das Votum im Plenum war kontrovers: Im Vergleich zur im Beschäftigungsausschuss beschlossenen Fassung wurde die ausdrückliche Aufforderung an die Kommission, einen Richtlinienvorschlag vorzulegen, gestrichen. Im Titel der Entschließung und in den Empfehlungen im Anhang ist die Just Transition Richtlinie jedoch weiterhin enthalten. Als Erfolg ist auch zu bewerten, dass die zentrale Forderung nach einem Recht auf Weiterbildung in der Arbeitszeit, vom EU-Parlament mitgetragen wird.
EU-Kommission ist am Zug
Nun hat die Kommission drei Monate Zeit, um auf die Entschließung des Parlaments zu antworten. Aus Sicht der AK wäre es zu begrüßen, wenn die Kommission die Initiative des EU-Parlaments aufgreift und spätestens 2027 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegt. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, welche der vom EU-Parlament genannten Punkte auch im Rahmen anderer Maßnahmen der EU-Kommission behandelt werden können. Die Forderung der Parlamentarier:innen nach Information und Konsultation der Belegschaft und ihrer Vertretungen sowie nach wirksamer Anwendung der RL 2002/14/EG über einen allgemeinen Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer:innen wird beispielsweise schon explizit von der EU-Kommission in der Quality Jobs Roadmap angeführt. Hierbei geht es vor allem darum, im Falle von Restrukturierungen von Unternehmen die Belegschaft frühzeitig miteinzubinden, betriebliche Änderungen zu antizipieren und raschestmöglich abmildernde Maßnahmen im Sinne der Beschäftigten zu treffen. Auch das bereits lange angekündigte European Fair Transition Observatory soll 2026 endlich operationalisiert werden. Dieses soll die Datenlage in diesem Bereich verbessern und auch als zentrale Schnittstelle für den Austausch von Stakeholdern rund um die Gestaltung eines gerechten Wandels dienen.
Welche Maßnahmen braucht es aus Sicht der Arbeitnehmer:innen?
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert ein holistisches Konzept für einen gerechten Wandel: Eine Just-Transition-Richtlinie sollte demnach dazu dienen, die Prinzipien der Europäischen Säule sozialer Rechte klimafit und durchsetzbar zu machen. In Weiterverfolgung eines rechtebasierten Anspruchs für Beschäftigte sind auch die Möglichkeit von Job-to-Job-Transition sowie eine europäische Arbeitsplatzgarantie wichtige Forderungen.
Bei der nun verabschiedeten Entschließung des EU-Parlaments wäre insbesondere darauf zu achten, dass nicht nur in den besonders betroffenen Regionen Europas, sondern überall Maßnahmen für einen gerechten Wandel ergriffen werden. Denn die Transformation betrifft die gesamte Wirtschaft, direkt und indirekt. Beschäftigte müssen mit konkreten Rechtsansprüchen ausgestattet werden, die ihnen in Zeiten von Umbrüchen soziale Absicherung und die Möglichkeit zur Um- und Höherqualifizierung geben. Die Miteinbeziehung der Belegschaft darf sich zudem nicht in bloßer Information und Konsultation erschöpfen, sondern muss eine angemessene Mitbestimmung sicherstellen. Wenn Unternehmen Förderungen erhalten, muss auf soziale Konditionalitäten und Rückforderungsmechanismen bei deren Nichteinhaltung geachtet werden. Zudem wäre es sinnvoll, Unternehmen ab einer bestimmten Größe die Erstellung von Just Transition-Plänen verpflichtend vorzuschreiben. Analog zum spanischen Modell sollte auch in den anderen Mitgliedsländern die Errichtung von Just-Transition-Agenturen vorgesehen werden.
Zum Weiterlesen:
EU-Parlament: Resolution zu einer Richtlinie für einen gerechten Übergang in der Arbeitswelt
A&W-Blog: Wie steht es um die Just Transition in der EU?
Infobrief EU & international: Just Transition: Die neue EU-Kommission in die Pflicht nehmen
AK EUROPA: Quality Jobs Roadmap. Warum eine effektive EU-Agenda zur Stärkung der Qualität der Arbeitsplätze notwendig ist
AK EUROPA: Soziale Frage im Fokus. Warum gerade jetzt ein sozial gerechter Übergang gestärkt werden muss
ETUC: Facing industrial layoffs, Commission must now bring forward just transition measures (nur Englisch)