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Die Bundesarbeitskammer Österreich und viele soziale Einrichtungen sowie Verbraucherschutzorganisationen in der Europäischen Union haben das Vorhaben der Europäischen Kommission begrüßt, eine Legislativmaßnahme zu setzen, die allen EU-Bürgern oder in der EU wohnhaften Personen das Recht auf grundlegende Bankdienstleistungen einräumt. Dass nun statt einer Legislativmaßnahme nur eine Empfehlung abgegeben wurde, ist unsers Erachtens unzureichend und enttäuschend für viele betroffene ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Benedikta Rupprecht

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