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ZurückDie Bundesarbeitskammer Österreich und viele soziale Einrichtungen sowie Verbraucherschutzorganisationen in der Europäischen Union haben das Vorhaben der Europäischen Kommission begrüßt, eine Legislativmaßnahme zu setzen, die allen EU-Bürgern oder in der EU wohnhaften Personen das Recht auf grundlegende Bankdienstleistungen einräumt. Dass nun statt einer Legislativmaßnahme nur eine Empfehlung abgegeben wurde, ist unsers Erachtens unzureichend und enttäuschend für viele betroffene ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen.
Warum die Kommission trotz jahrelanger Vorbereitungsarbeiten der EU-Behörden und europaweiter Studien und Konsultationen sowie Erfahrungen in vielen Mitgliedstaaten, die eigentlich klar die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs auf ein Girokonto für Jedermann nahelegen, nun lediglich eine Empfehlung abgibt, ist nicht nachvollziehbar.<br /><br />Die BAK spricht sich jedenfalls für eine Legislativmaßnahme auf europäischer Ebene aus, damit rasch und europaweit die rechtlichen Voraussetzungen für einen Zugang zu dieser grundlegenden Dienstleistung der Daseinsvorsorge geschaffen werden.