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Die AK teilt die Feststellung der Kommission, dass der Markt vielfach keinen ausreichenden Zugang zur Basisfinanzdienstleistung Girokonto ermöglicht und hat bereits 2009 - im Rahmen der Konsultation zur finanziellen Eingliederung - in ihrer Stellungnahme die österreichische Situation dargestellt und sich dafür ausgesprochen, dass ein gesetzlicher Anspruch auf ein Basisgirokonto eingeführt werden sollte.
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Benedikta Rupprecht

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