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ZurückDie AK begrüßt die von der Kommission im Verordnungsentwurf angeführten Ziele, nämlich die Schaffung einheitlicher Anforderungen an die unterschiedlichen Marktplätze für Finanzinstrumente, die Vermeidung von Aufsichtsarbitrage, Erhöhung der Rechtssicherheit und Reduktion der Komplexität der Regulierung.
Allerdings muss es den Mitgliedstaaten möglich sein, in einzelnen Bereichen Regelungen auf höherem Niveau bezüglich Transparenz, Stabilitätssicherung, etc zu treffen.
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Susanne Wixforth
Kontakt per E-MailJudith Vorbach (Brussels office)
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