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ZurückZu diesem Entwurf nimmt die Bundesarbeitskammer wie folgt Stellung:<br /><br />Ziel des Vorschlages ist es, das derzeit bestehende Netzwerk der Arbeitsvermittlungen „EURES“ neu zu gestalten und verbindliche Vorgaben für die Nutzung und die Versorgung dieses Netzwerks mit Informationen und Angeboten zu erlassen. Der Vorschlag wird die aktuellen Regelungen für das seit 1993 bestehende EURES-Netz inklusive des Kommissionsbeschlusses von 2012 ersetzen. Es soll ein EURES-Netz eingerichtet werden, das sich aus der Europäischen Kommission ("Europäisches Koordinierungsbüro"), den von den Mitgliedstaaten bestimmten Stellen auf nationaler Ebene ("Nationale Koordinierungsbüros") und den Einrichtungen, die Arbeitskräfte und Arbeitgeber unterstützen ("EURES Partner"), zusammensetzt.<br />