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ZurückZunächst erregt es unseren Widerspruch, dass im Entwurf die Sozialpartner mit keinem Wort erwähnt werden. Zuwanderung zum (alleinigen) Zweck der Erwerbstätigkeit ist aber eine vor allem die Belange der Sozialpartner betreffende arbeitsmarktpolitische Frage. Daher sollten die Sozialpartner in diesem Zusammenhang auch inhaltlich eingebunden sein, wie es sachlich geboten ist und der langjährigen Übung in Österreich entspricht.<br /><br />Die EU-Migrationspolitik muss als Ganzes betrachtet werden. Die EU-Kommisson plant weitere Richtlinien in diesem Bereich, nämlich eine Saisonierrichtlinie, eine Richtlinie bezüglich Entsendung im Konzern sowie eine Richtlinie bezüglich bezahlter Auszubildender. Auch ihre Pläne zu zirkulärer Migration werden angetrieben. Bei all diesen Vorhaben die zum Großteil bereits im Jahr 2008 umgesetzt werden sollen, handelt es sich um Instrumente zu kurzfristiger, temporärer Migration. Wir lehnen die Einführung dieser Modelle ab, da es sich nach unserer Meinung um ein Gastarbeiterprogramm handelt.