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Das Legislativvorhaben zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte soll laut Europäischer Kommission die grenzüberschreitenden Aktivitäten im Dienstleistungsbereich steigern und Wettbewerb fördern. Aus Sicht der BAK schaffen die beiden Legislativvorschläge jedoch keinen Mehrwert. Denn tatsächlich erleichtert der Vorschlag es unredlichen Wirtschaftstreibenden und Scheinselbständigen grenzüberschreitend tätig zu werden. Heimische Unternehmen und ihre Beschäftigten könntendurch den so geschaffenen unfairen Wettbewerb erheblichen Schaden erleiden. Dadurch besteht auch die große Gefahr von Lohn- und Sozialdumping.

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