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Diese Woche hat das Europäische Parlament über neue Regeln für die Einrichtung und Organisation eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr abgestimmt. Bereits im Vorfeld gab es im Verkehrsausschuss kritische Stimmen von ArbeitnehmerverteterInnen, aber auch von VertreterInnen einzelner Länder wie Deutschland und Österreich.
Der Kommissionsvorschlag sieht eine Änderung bei der Trassenvergabe im Schienenverkehr zugunsten des Güterverkehrs vor und gerade dies würde auf Kosten anderer Verkehre wie dem Personenverkehr gehen. Sollte sich die Verordnung, so wie von der Kommission vorgeschlagen, durchsetzen, müssten Passagiere mit Engpässen bei den zur Verfügung stehenden Trassen und in weiterer Folge mit Verspätungen oder Ausfällen im Personenverkehr rechnen.

Bereits im Verkehrsausschuss zogen die EU-Abgeordneten nach persönlichen Gesprächen mit bzw. detaillierten Informationen zur Verordnung von AK EUROPA und anderen Arbeitnehmerorganisationen die Notbremse und schwächten den Vorschlag der Kommission ab.

Als wichtigste Änderung ist sicherlich die stärkere Berücksichtigung des Personenverkehrs bei der Trassenvergabe zu werten. So muss nicht nur mehr auf die Interessen des Güterverkehrs, sondern auch auf jene des gemeinwirtschaftlichen Personenverkehrs bei der sogenannten Fahrplanerstellung eingegangen werden. Ein Pönale von im Vorhinein reservierten, dann aber nicht genutzten Trassen soll darüber hinaus verhindern, dass es zu einer künstlichen Verknappung von Schienentrassen kommt.

Eher kritisch sieht AK EUROPA die Tatsache dass zahlreiche Nutzerverbände, nicht jedoch ArbeitnehmerInnenvertreter in diversen Arbeitsgruppen vertreten sind. Ebenso könnte sich die Ausweitung der möglichen Antragsteller für Schienentrassen als kontraproduktiv entwickeln. Völlig überschießend ist sicherlich das Vetorecht von Terminalbetreibern bei Beschlüssen des Leitungsorgans (etwa beim Ausbau von Strecken), schließlich hat diese kleine Nutzergruppe nicht die ausreichende Motivation die gesamten Zusammenhänge im Bahnnetz zu berücksichtigen.

Nach der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments muss nun noch im Rat eine Einigung erzielt werden. Ob dies der tschechischen Ratspräsidentschaft aber gelingen wird, ist noch offen. Eventuell werden weitere Verhandlungen im 2. Halbjahr unter schwedischem Vorsitz nötig sein.