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ZurückDie EU-Kommission schlägt in einer Richtlinienänderung Maßnahmen vor, um den Kombinierten Güterverkehr attraktiver zu machen. Dieser soll künftig auf Basis der externen Kosten gefördert und digital organisiert werden. Dadurch sollen die Kosten des Kombinierten Verkehrs um zehn Prozent sinken. Die AK befürwortet grundsätzlich die Absicht, den Güterverkehr umweltfreundlicher zu gestalten. Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zum Erfolg führen, muss jedoch bezweifelt werden.
Die Kommission hat einen Gesetzesvorschlag zum Kombinierten Verkehr vorgelegt, der den europäischen Güterverkehr nachhaltiger machen soll. Unter Kombiniertem Verkehr versteht man vereinfacht den Transport von Gütern in einem Lkw oder in Ladeeinheiten (z.B. Container), der auf dem überwiegenden Teil der Gesamtstrecke mit der Eisenbahn bzw. dem Binnen- oder Seeschiff und auf dem anderen, möglichst kurzen Teil mit dem Kfz erfolgt. Der vorliegende Vorschlag aktualisiert die geltende Richtlinie und ergänzt das Paket zur Ökologisierung des Güterverkehrs vom Juli 2023.
Maßnahmenmix soll die Kosten des Kombinierten Verkehrs um 10 Prozent senken
Ziel der Richtlinienänderung ist die Förderung der Verkehrsverlagerung weg von der Straße auf den Kombinierten Verkehr. Ansatzpunkt für die Förderung sollen die externen Kosten sein, die der Güterverkehr verursacht. Externe Kosten beinhalten alle Folgekosten, die bisher die Allgemeinheit, nicht aber der oder die Verursacher:in getragen hat. Darunter fallen zum Beispiel durch den Transport freigesetzte Treibhausgasemissionen. Um gefördert zu werden, soll der Kombinierte Verkehr 40 Prozent geringere externe Kosten verursachen als der reine Gütertransport auf der Straße. Zudem müssen elektronische Transportinformationsplattformen (eFTI) genutzt werden. Im Gegenzug entfällt mit dem neuen Vorschlag die Vorgabe, dass der nächstgelegene Umschlagterminal angefahren werden muss. Insgesamt sollen mit diesen Maßnahmen die Kosten des Kombinierten Verkehrs in sieben Jahren um zehn Prozent gesenkt werden.
Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Methode zur Berechnung der externen Kosten
Die Absicht, den Güterverkehr auf Basis der externen Kosten umweltfreundlicher zu gestalten, ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Problematisch an dem Vorschlag ist jedoch, dass dieses Instrument zur Berechnung externer Kosten wie Lärmbelastung, Luftverschmutzung, Unfallfolgekosten erst noch geschaffen werden muss. Zudem sollen die Treibhausgasemissionen nach der in einem anderen Kommissionsvorschlag zu „CountEmissionEU“ festgelegten Methode ermittelt werden. Diese Methode berücksichtigt jedoch nicht den gesamten CO2-Fußabdruck des Güterverkehrs und unterschätzt somit die tatsächlichen externen Kosten.
Eine Weiterentwicklung des Kombinierten Verkehrs, die laut Vorschlag verpflichtend werden soll, ist die Nutzung von elektronischen Transportinformationsplattformen. Aus Sicht der AK können Förderbedingungen aber erst auf diese abstellen, wenn allen Akteur:innen, einschließlich der Behörden, eine praxistaugliche digitale Plattform zur Verfügung steht. Darüber hinaus darf die Förderung des Kombinierten Verkehrs nicht als Mittel zur Förderung der Digitalisierung im Güterverkehr dienen.
Ausnahme vom Wochenendfahrverbot für LKW kritisch gesehen
Der Vorschlag sieht auch eine generelle Ausnahme des Kombinierten Verkehrs von Lkw-Fahrverboten wie Wochenend-, Nacht- und Feiertagsfahrverboten vor. Dies ist aus Sicht der AK kritisch zu sehen. So kann eine LKW-Fahrt durch den gesamten Tiroler Korridor vom Fahrverbot ausgenommen werden, wenn die Fahrt außerhalb Österreichs beginnt und der Schienenteil des Kombinierten Verkehrs ebenfalls außerhalb der Landesgrenzen erfolgt. Daher müssen entweder Berggebiete von der Regelung ausgenommen werden oder es muss eine Beschränkung auf maximal einen Grenzübertritt pro LKW-Abschnitt vorgeschrieben werden.
Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten verbindliche Maßnahmenpläne zur Förderung des Kombinierten Verkehrs vorlegen. Dies wird von der AK grundsätzlich begrüßt. Es muss aber auch sichergestellt werden, dass die angestrebte Kostenreduktion von zehn Prozent keinesfalls zu Lasten der Arbeitnehmer:innen geht. Die Löhne und Arbeitsbedingungen im Güterverkehr müssen dringend verbessert werden. Darüber hinaus sollte die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene nicht nur über Preisanreize gefördert werden, sondern bahnaffine Massengüter sollten verpflichtend auf die Schiene verlagert werden.
Dekarbonisierung des Güterverkehrs effektiver vorantreiben
Um die Dekarbonisierung des Güterverkehrs effektiver voranzutreiben, müssen aus Sicht der AK weitere Gesetzesinitiativen folgen. Bislang gibt es beispielsweise keine gesetzlichen Vorgaben zur Schienenkompatibilität von Straßenfahrzeugen. Die derzeit diskutierte Einführung von Gigalinern ist hingegen nicht mit den Klimazielen vereinbar und sollte dringend zurückgenommen werden. Nicht zuletzt besteht Handlungsbedarf bei den Kontrollen auf der Straße. Es gilt, die Kontrollstandards und die Ausrüstung der Beamt:innen zu verbessern und die Kontrolldichte zu erhöhen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA Positionspapier: Gemeinsame Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten
EU-Kommision: Pressemitteilung – EU-Kommission legt Vorschlag für nachhaltigeren Güterverkehr vor
EU-Kommission: Der Grüne Deal: Ökologisierung des Güterverkehrs für größeren wirtschaftlichen Nutzen bei geringeren Umweltauswirkungen
EU-Kommission: Zählung der verkehrsbedingten Emissionen – „CountEmissionEU“
AK EUROPA: Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdienstleistungen