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ZurückDurch den Verordnungsvorschlag soll den Behörden und Ländern die Kompromisslösung der Wahlfreiheit zwischen Ausschreibung oder Direktvergabe von Eisenbahnverkehrsleistungen fast ausnahmslos genommen werden.
Das heißt, es soll nach Vorschlag der EK ausschließlich verpflichtende Ausschreibungen für alle Verkehrsdienste geben, außer wenn eine Behörde selbst die Verkehrsleistungen erbringt oder ein von ihr kontrollierter interner Betreiber, oder es sich um einen Kleinauftrag oder Notfallmaßnahmen handelt. Grundsätzlich würde damit der Schienenpersonenverkehr in Österreich nicht mehr direkt an die ÖBB und die Privatbahnen vergeben werden können, sondern Österreich müsste seinen nationalen Eisenbahnmarkt einem europaweiten wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren unterwerfen.