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Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember 2025 das Omnibus- Paket VIII (Umwelt) vorgelegt. Der Vorschlag zielt insbesondere darauf ab, Umweltver­fahren sowie Industrieemissionsnormen für Industrie und Landwirtschaft zu vereinfachen, eine Datenbank für gefährliche Stoffe in Produkten abzuschaffen und die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in der Abfallwirtschaft auszusetzen.

Einzelne der von der Kommission vorgelegten Vorschläge werden von der AK ausdrücklich begrüßt, etwa jene zur Konzentration von Umweltverfahren oder zur ausreichenden Ausstattung von Behörden. Die Mehrheit der vorgeschlagenen Änderungen wird hingegen sehr kritisch gesehen, nicht zuletzt im Bereich der Umweltverfahren. So werden etwa sehr kurze Genehmigungsfristen oder Ausnahmen vom Tötungsverbot für geschützte Tier- und Vogelarten vorgeschlagen. Als besonders problematisch sind auch die geplanten abfallrechtlichen Änderungen zu werten. Sie würden die Funktionsfähigkeit des Systems untergraben. Der Vorschlag, die in der Industrieemissionsrichtlinie vorgesehene Verpflichtung von Anlagenbetreibern, ab 2030 Transformationspläne für Anlagen vorzulegen, abzuschaffen, würde die Erreichung der Klimaziele zusätzlich erschweren.

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Judith Fitz

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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