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Geht es nach der Kommission, soll es in Zukunft ein einheitliches EU-Verbraucherrecht geben, welches die nationalen Verbraucherrechte ablöst. Für viele Mitgliedstaaten wäre das allerdings mit einer Verschlechterung der Rechte der KonsumentInnen verbunden. Eine Vollharmonisierung der Verbraucherrechte wird so, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird, nicht kommen, meinte der für dieses Dossier zuständige EU-Abgeordnete Schwab von der Europäischen Volkspartei (EVP) bei einer Aussprache mit nationalen ParlamentarierInnen letzten Dienstag. Wie üblich, wurden in der Diskussion aber wieder die kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Hut gezogen, die dringend entlastet werden müssten.

Laut dem Konservativen Schwab würden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Jahr rund 20.000 Euro für Rechtsberatungskosten im Verbraucherbereich ausgeben. Wie er zu diesen Zahlen kommt, erklärte er freilich nicht. KMUs sollten nicht mit Informationspflichten belastet werden, die KundInnen jedoch die wesentlichen Informationen erhalten. Schwab kann sich nur eine gezielte Vollharmonisierung vorstellen. Dem vorangehen solle aber eine echte Bestandsaufnahme. Auktionen sollen in die Richtlinie aufgenommen werden. Dafür soll die Rügeobliegenheit (der Kunde muss beweisen, dass der Hersteller für den Schaden verantwortlich ist) ersatzlos gestrichen werden. Haftungsfragen sollen vereinheitlicht werden.

Nationale ParlamentarierInnen gegen Vollharmonisierung

Klar äußerte sich der Vertreter des österreichischen Parlaments: Die Vollharmonisierung wäre ein klarer Rückschritt. Die VerbraucherInnen hätten meistens die schwächere Position, das müsse man berücksichtigen. Der Nationalratsabgeordnete sprach sich für eine Mindestharmonisierung und eine Verbesserung der Verbraucherrechte step-by-step aus. Bezüglich des Vertragsrechts machte er überdies auf etliche Punkte aufmerksam, die zu Rechtsunsicherheiten führen könnten.

Besonders aktiv zeigte sich die französische Nationalversammlung: Bereits drei Sitzungen wurden zu diesem Thema abgehalten, davon eine Videokonferenz mit dem Europäischen Parlament. Auch sie verlangen, dass es keine Rückschritte bei den Verbraucherrechten geben soll, die Subsidiarität müsse berücksichtigt werden. Nur bei Begriffsdefinitionen und Ähnlichem wäre eine Vollharmonisierung überlegenswert.

Ganz ähnlich äußerten sich sowohl Abgeordnete aus dem deutschen Bundestag als auch aus Spanien. Kryptischer äußerte sich der polnische Vertreter, der eine wirtschaftliche, juristische und gesellschaftliche Folgenabschätzung der Harmonisierung verlangte.

Der Verbraucherschutz ist nicht dazu da den Binnenmarkt zu gestalten; Er soll den VerbraucherInnen Rechte geben

Harte Kritik am Kommissionsvorschlag kam dann auch noch von der EU-Abgeordneten Evelyne Gebhardt von den SozialdemokratInnen. Es gebe in allen Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen bessere Regelungen als im Vorschlag der Kommission. Der Verbraucherschutz sei nicht dazu da, den Binnenmarkt zu gestalten, sondern den VerbraucherInnen Rechte zu geben. Die Allianz der SozialistInnen und DemokratInnen hätte bereits den Beschluss gefasst, dass eine Vollharmonisierung der falsche Weg sei. Sie sprechen sich für eine Mindestharmonisierung aus.

Weiterführende Informationen:

AK-Stellungnahme zur Neuordnung der Rechte der Verbraucher in Europa - Auswirkungen auf den Konsumenten in Österreich