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Mit dem im September 2022 von der EU-Kommission vorgelegten Verordnungsvorschlag wird das Ziel verfolgt, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem EU-Markt zu verbieten. Nach jüngsten Schätzungen der ILO arbeiten weltweit rund 28 Millionen Menschen in Zwangsarbeit, darunter mehr als 3 Millionen Kinder.

Die AK begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Kommission, um Zwangsarbeit jedoch wirksam zu bekämpfen, sind Verbesserungen in Bezug auf den Vorschlag der Kommission notwendig. Unter anderem muss der Geltungsbereich der Verordnung auch auf die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen ausgedehnt werden. Weiters sollte die Beweislast beim Wirtschaftsbeteiligten liegen, nicht bei der Behörde. Ebenfalls müssen betroffene Arbeitnehmer:innen Wiedergutmachung erhalten sowie Gewerkschaften und NGOs besser eingebunden werden.

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Alice Wagner (Brussels office)

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