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Praktika können einen wertvollen Beitrag dafür leisten, jungen Menschen hilfreiche Erfahrungen in der Arbeitswelt zu ermöglichen und einen gelingenden Berufseinstieg unterstützen. Viele junge Menschen, die Praktika absolvieren, werden jedoch ausgebeutet.

Die EU-Kommission hat eine Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika („Praktikumsrichtlinie“) sowie einen Entwurf für eine Empfehlung des Rates zu einem verstärkten Qualitätsrahmen für Praktika vorgelegt.

Die AK begrüßt das Vorhaben, Arbeitsbedingungen von Praktikant:innen zu verbessern, hat aber einige Kritikpunkte zum vorgelegten Vorschlag. Insbesondere muss aus Sicht der AK klargestellt werden, dass bei einem Praktikum in der Regel ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bei dem geltendes Arbeits- und Sozialrecht, einschließlich Kollektivverträge, vollinhaltlich anzuwenden ist.

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Markus Schüller

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Boris Ginner

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Sarah Bruckner (Brussels office)

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