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Seit Jahren fordern die Arbeitnehmer:innenvertretungen, darunter auch die AK, einen Rechtsrahmen für Arbeitskräfte, die über Online-Plattformen berufstätig sind, um Mindeststandards hinsichtlich der rechtlichen und sozialen Absicherung sicherzustellen. Daher begrüßt die AK, dass die Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorgelegt hat.

 

Positiv ist unter anderem die Beweislastumkehr, nach der die Arbeitsplattform es belegen muss, wenn kein Arbeitsverhältnis vorlegt. Jedoch sind in einigen Bereichen auch Nachschärfungen notwendig: Die Kriterien für die gesetzliche Vermutung sind zu restriktiv und es brauchte eine klare Definition der Person, die die rechtlich verantwortliche Dienstgeberin ist.

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Christian Berger

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Alice Wagner (Büro Brüssel)

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