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Die EU-Kommission plant eine Überarbeitung der vergaberechtlichen EU-Richtlinien. Von 13. Dezember 2024 bis 7. März 2025 fand eine öffentliche Konsultation statt. Die AK hat daran teilgenommen und diese zum Anlass genommen, einige Anregungen zur Reform zu geben.

Aus Sicht der AK sind unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit und des europäischen Mehrwerts drei Punkte zentral: Bestbieter- statt Billigstbieterprinzip (Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur Berücksichtigung sozial-ökologischer Kriterien), Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (Generalunternehmerhaftung und Verkürzung der zulässigen Subunternehmerkette) sowie Vereinfachung durch Eröffnung der Direktvergabemöglichkeit zur Stärkung der regionalen Wirtschaft (de-minimis Leitlinie oder Verordnung für Direktvergabe bei fehlender Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels). 

Die öffentliche Beschaffung muss in Zukunft industriepolitisch-strategisch aufgestellt werden, indem ein bestimmter Anteil an europäischem Mehrwert als Zuschlagsvoraussetzung definiert wird, um die Entwicklung europäischer Leitbetriebe zu befördern. Die Sonderbestimmungen für Dienste der Daseinsvorsorge (Transport, Wasserver- und Entsorgung, Energie, Post) müssen beibehalten und im Sinne der triplen Transformation weiterentwickelt werden.

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Susanne Wixforth

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Sarah Bruckner (Brussels office)

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