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ZurückMit der Insolvenz des Reiseanbieters Thomas Cook am 23. September 2019 sind mehr als 600.000 Reisende in ihrem Urlaub gestrandet und weltweit 22.000 Arbeitsplätze gefährdet. Aufgrund dieser Dimensionen hat das Europäische Parlament am 24. Oktober 2019 mit klarer Mehrheit eine Resolution zum besseren Schutz der Betroffenen angenommen. Am 6. November 2019 stand die für den Binnenmarkt zuständige Kommissarin Elżbieta Bieńkowska dem zuständigen Verkehrsausschuss Rede und Antwort.
Um in Zukunft die Folgen einer Zahlungsunfähigkeit eines Konzerns wie Thomas Cook zu vermeiden, fordert das Europäische Parlament die Kommission zur Prüfung auf, inwieweit die Rechte der Reisenden verbessert werden können. Außerdem hält es fest, dass diejenigen, die nur einen Flug gebucht haben, denselben Schutz genießen sollten wie Fluggäste im Rahmen einer Pauschalreise.
Denn der Fall von Thomas Cook zeigt, dass nach europäischer Gesetzgebung nicht alle Reisenden gleich gut geschützt sind: Einerseits UrlauberInnen, die mehrere Bestandteile der Reise als verbundene Reiseleistungen oder eine Pauschalreise gebucht haben. Sie haben Anrecht auf Rückerstattung und gegebenenfalls Rückbeförderung gemäß der derzeit geltenden Pauschalreiserichtlinie. Dennoch könnten für Reisende Schwierigkeiten auftreten, denn zumindest in Deutschland dürfte der Fonds zu klein sein, um alle Ansprüche abdecken zu können.
Noch schlechter sieht es für jene aus, die nur den Flug ohne zusätzliche Leistung gebucht haben: Sie sind von der Pauschalreiserichtlinie nicht erfasst, und die Fluggastrechteverordnung sieht keine Insolvenzabsicherung vor. Aus Sicht der Arbeiterkammer herrscht hier klarer Handlungsbedarf. Die Pleiten von Niki und Airberlin hatten diesen Missstand schon aufgezeigt, und durch die nunmehrige Pleite von Thomas Cook im Zusammenhang mit reinen Flugbuchungen nochmals bestätigt. Erfreulicherweise erkennt dies auch das Europäische Parlament im Rahmen seiner Resolution an.
In Hinblick auf die durch diese Insolvenz betroffenen ArbeitnehmerInnen fordert das EU Parlament die EU Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die ArbeitnehmerInnen ihre Löhne und Altersversorgungsleisten, auf die sie Anspruch haben, auch tatsächlich erhalten. Das EU Parlament betont auch, dass die Sozialpartner bei der Ausarbeitung von Maßnahmen auf nationaler Ebene eingebunden werden sollten. Immerhin trägt der Tourismus zu etwa 4 % des Bruttoinlandsprodukts der EU bei.
Abgeordnete der Europäischen Volkspartei hatten bereits am 14. Oktober eine offizielle Anfrage an die EU Kommission gestellt, ob und welche Maßnahmen die Kommission ergreifen will, um die negativen Auswirkungen der Pleite von Thomas Cook abzufedern. Konkret stellen die Abgeordneten zur Diskussion, Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Europäischen Globalisierungsfonds zu mobilisieren.
Hierzu führte die für Binnenmarkt zuständige Kommissarin Elżbieta Bieńkowska am 6. November 2019 im Ausschuss für Verkehr und Tourismus aus, dass der Europäische Globalisierungsfonds und teilweise auch der Europäische Sozialfonds durchaus Möglichkeiten darstellen, um die negativen Konsequenzen der Insolvenz abzufedern. Für KonsumentInnen gäbe es auf Grund der Pauschalreiserichtlinie bereits einen Schutzmechanismus, räumte jedoch ein, dass auf Grund der mangelhaften Umsetzung in manchen Mitgliedsstaaten nicht alle Betroffenen zu 100% entschädigt werden könnten. Die Ursachenforschung für die Thomas Cook Pleite würde laut Bieńkowska nun auch zur Überprüfung der Umsetzung bestehender Gesetze im ArbeitnehmerInnen- und KonsumentInnenschutz genutzt werden.
Weiterführende Informationen:
Europäisches Parlament: Auswirkungen der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns
AK „Thomas-Cook-Insolvenz: Tipps für Betroffene"
AK „Thomas Cook: Was ArbeitnehmerInnen beachten müssen"
Presseaussendung des EU Parlaments zur Thomas Cook-Insolvenz
Anfrage des EU-Parlaments an die EU-Kommission zu Maßnahmen im Rahmen der Thomas Cook Insolvenz