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Die Bundesarbeitskammer begrüßt den vorliegenden Vorschlag für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der VerbraucherInneninteressen (COM (2018) 184), der eineeffiziente Rechtsdurchsetzung von VerbraucherInnen zum Ziel hat ausdrücklich. Im Detail bedarf es nach Ansicht der BAK noch einiger Ergänzungen bzw Änderungen.

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Jasmin Habersberger

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Es war der Dieselskandal, der schonungslos aufgezeigt hat, wie eingeschränkt die Rechte der KonsumtenInnen in Europa sind, wenn es um die kollektive Rechtsdurchsetzung geht. Nun hat die Kommission endlich reagiert und den lange angekündigten „New Deal for Consumers“ präsentiert. Damit sollen Sammelklagen in ganz Europa überhaupt erst ermöglicht und als Maßnahme wirkungsvoller werden. Es handelt sich um einen ersten Schritt in die richtige Richtung, um die Rechte europäischer KonsumentInnen zu stärken.

 

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Ob in Kopenhagen, Budapest, Danzig oder Dubrovnik: Wie viel das Geldbeheben am Bankomat innerhalb der EU – aber in einer anderen Währung als dem Euro – tatsächlich kostet, erfahren die meisten KonsumentInnen erst einige Tage später beim Blick auf ihr Konto. Mit einem Vorschlag zur Änderung der Verordnung für Entgelte bei grenzüberschreitenden Zahlungen will die Kommission hier für mehr Transparenz und niedrigere Kosten für die KundInnen sorgen. Und auch Überweisungen zwischen Euroländern und EU-Staaten ohne Euro sollen günstiger werden.

 

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2016 festgestellt, dass aufgrund der hohen Temperaturen bei der Verarbeitung von Pflanzenölen zwei Stoffe entstehen, die wahrscheinlich als krebserregend und erbgutschädigend einzustufen sind. Die höchsten Konzentrationen dieser Substanzen finden sich im Palmöl, das - anders als andere Pflanzenöle - immer stark erhitzt werden muss, bevor es in Lebensmitteln verarbeitet werden kann. Kinder gelten aufgrund ihrer Ernährungsgewohnheiten und des geringeren Gewichts noch stärker gefährdet als Erwachsene.

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Im September 2017 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Fahrgastrechte, die seit 2007 in Kraft ist. Damit will sie das Schutzniveau der Fahrgäste innerhalb der Europäischen Mitgliedstaaten einheitlicher gestalten, Unsicherheiten beseitigen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen besseren Zugang zum Bahnfahren ermöglichen. Der erste Austausch mit ExpertInnen im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments am 20.

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Mit diesem Entwurf will die Europäische Kommission einige Unklarheiten der bestehenden Verordnung (EG) Nr 1371/2007 beseitigen und Präzisierungen vornehmen. So werden Fälle von „höherer Gewalt“ – hier erfolgt keine Haftung bei Verspätungen – näher definiert. Auch bei der Barrierefreiheit gibt es detailliertere Bestimmungen. Die Bundesarbeitskammer (BAK) wertet es zwar als positiv, dass eine Tendenz zur Stärkung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr zu erkennen ist, sieht aber einige Detailbestimmungen sehr kritisch.

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Heinz Högelsberger

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Gegen den Widerstand von Lobbies und Großkonzernen hat heute das Europäische Parlament mit Mehrheit für die Annahme eines Verhandlungsmandats gestimmt, mit dem Datenschutz aus KonsumentInnensicht deutlich verbessert werden soll.

 

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Vor zehn Jahren beschlossen die EU-Institutionen die Verordnung über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Nun ist es nach Ansicht der Kommission an der Zeit, mit den von ihr vorgeschlagenen Änderungen „ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Stärkung der Rechte der Bahnreisenden auf der einen Seite und der Entlastung der Eisenbahnunternehmen auf der anderen“ zu schaffen. Dementsprechend besteht der Kommissionsentwurf, der Ende September 2017 veröffentlicht wurde, aus Fahrgastsicht sowohl aus einigen Verbesserungen als auch aus kritischen Punkten.

 

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Haushaltsgeräte, die jeden unserer Schritte aufzeichnen und die permanente Auswertung aller unserer Daten, mit dem Ziel, die Profite der Internetkonzerne zu maximieren. Was wie eine Schreckensvision der Zukunft klingt, könnte schneller greifbare Gegenwart werden als gedacht. Die AK vertritt auch in Brüssel die Interessen der österreichischen KonsumentInnen und setzt sich dafür ein, die Privatsphäre im Internet zu stärken.

 

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Die EU-Kommission hat im Januar 2017 einen Entwurf für eine „Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation“ veröffentlicht, die ab Mai 2018 die bisherige ePrivacy-Richtlinie ablösen soll. Die in der Richtlinie enthaltenen Spezialregeln verstehen sich als Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Daniela Zimmer

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