Publikationen
ZurückDie Weiterentwicklung des Grundrechtsschutzes in Europa ist der Bundesarbeitskammer(AK) ein besonderes Anliegen.Vor diesem Hintergrund nimmt die AK gerne die Gelegenheit wahr, zur vorliegenden Mitteilung der Kommission über Vorhaben im Bereich des Datenschutzes Stellung zu nehmen.
2009 hat die AK im Rahmen der Konsultation zum gemeinschaftlichen Rechtsrahmen bezüglich des Grundrechts auf Datenschutz zu den aus ihrer Sicht erforderlichen Änderungen der vor 15 Jahren verabschiedeten allgemeinen Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG Stellung genommen. Besonders hervorgehoben wurde auch, dass über die nötigen zeitgemäßen Anpassungen der allgemeinen Bestimmungen hinaus dringender Bedarf besteht an sektorspezifischen Regeln für Lebensbereiche, in denen in den letzten Jahren komplexe IT-Anwendungen Einzug gehalten haben und starke Interessenkonflikte in der Gesellschaft hinsichtlich der Geheimhaltung von Daten bzw deren Nutzung bestehen.