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ZurückDie Bundesarbeitskammer sieht in der Verbesserung des Screening-Verfahrens, in den Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität des Verfahrens durch obligatorisches Scoping und verpflichtende Qualitätssicherung von UVP-Angaben einen wünschenswerten Fortschritt.
Was bedauerlicherweise noch fehlt, ist unter anderem ein eindeutiger Mechanismus, der die umweltfreundlichste oder zumindest umweltfreundlichere Projektvariante bevorzugt, ein aufschiebender Rechtsschutz und eine Nachprüfpflicht für alle Projekte.