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ZurückAus Sicht der Bundesarbeitskammer (AK) ist die Legitimation, mit der die EK ein Eingreifen in die städtische Verkehrspolitik argumentiert, zu hinterfragen, unklar ist auch, welche Städte eigentlich Adressaten der EK-Initiative sind. Ergänzend muss festgehalten werden, dass sich die getätigten Vorschläge auf nicht bindende Leitfäden, Datenbanken für Best-Practice-Beispiele, etc beziehen und somit keinerlei verpflichtende Umsetzung für die einzelnen Mitgliedsstaaten bzw Städte gegeben ist. Gleichzeitig werden in der Mitteilung, dem Anhang und den Arbeitsdokumenten eine Vielzahl an Problem- und Handlungsfeldern (zB Lärm- und Abgas-Emissionen, Verkehrssicherheit, Einsatz Intelligenter Verkehrssysteme) ausgeführt, die ohnehin durch bestehende Regelungen erfasst sind, bei denen jedoch die Umsetzung nur schleppend voran geht oder aber Überarbeitungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht in Angriff genommen werden. Aus Sicht der AK ist daher ein gezieltes Vorgehen bei den offenen Punkten erfolgversprechender, als die Erarbeitung eines neuen, noch dazu unverbindlichen, Regelwerkes.