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Zurück„Das wichtigste wirtschaftliche Kriterium für die Wahl neuer Partner für Freihandelsabkommen sollte das Marktpotenzial (Größe und Wachstum der Wirtschaft) sein sowie der Umfang der Schutzmaßnahmen, die gegen die Interessen der EU-Exportwirtschaft gerichtet sind (tarifäre und nichttarifäre Schranken). (…) Wenn wir neue Freihandelsabkommen in Betracht ziehen, müssen wir darauf hinarbeiten, über unsere bilateralen Handelsbeziehungen eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Denkbar wäre die Aufnahme neuer Kooperationsbestimmungen in Bereichen wie Arbeitsschutz und Umweltschutz. Wir werden den Entwicklungsbedürfnissen unserer Partner ebenso Rechnung tragen wie den möglichen Auswirkungen eines Abkommens auf andere Entwicklungsländer, dies gilt insbesondere für die möglichen Auswirkungen auf die EU Zollpräferenzen armer Länder. Die Untersuchung möglicher Auswirkungen auf Entwicklungsländer sollte Teil der allgemeinen Folgenabschätzung werden, die der Entscheidung über die Aufnahme von Freihandelsverhandlungen vorgeschaltet wird. (…) Die Entscheidung, Verhandlungen aufzunehmen, sollte von Fall zu Fall auf der Grundlage der oben dargelegten wirtschaftlichen Kriterien getroffen werden; dabei sollten aber auch die Bereitschaft unserer Partner und politische Erwägungen allgemeinerer Art berücksichtigt werden.“

Karin Lukas
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Astrid Steinkellner
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