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1,8 Millionen EuropäerInnen unterzeichneten 2013 die Bürgerinitiative „right2water“, die die Europäische Kommission auffordert, das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in EU-Recht zu verankern. Sie war damit die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative. Das Europäische Parlament unterstütze die Forderungen in ihrer Position im September 2015. In diesem Jahr stellte die Kommission die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie vor. Neben technischen Modifikationen sieht sie einen besseren Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch vor und schlägt Maßnahmen für schutzbedürftige und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen vor. Werden damit die Ziele von „right2water“ erfüllt? Oder sind die vorgeschlagenen Änderungen nur geringfügige Anpassungen, die der erfolgreichen EBI nicht gerecht werden?

Datum Dienstag, 4. September 2018, 18:30
Venue
Permanent Representation of Austria to the EU, 1st floor
Avenue de Cortenbergh 30
1040
Brussels