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ZurückDie Europäische Kommission hat am 2. Juli 2008 einen Vorschlag zur Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen vorgelegt.
Es wird ausdrücklich begrüßt, dass die seit 1999 geplante Überarbeitung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat in das Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 aufgenommen wurde und nunmehr auch ein konkreter Vorschlag vorliegt. Leider erfüllt dieser die in ihm gesetzten Erwartungen nicht. Es ist weder eine wesentliche Verbesserung bei den Informations- und Anhörungsrechten vorgesehen, noch ist konkret geplant, die Rechtsstellung der Europäischen Betriebsräte an sich zu stärken (Fortbildungsmöglich-keiten; Zugang zu allen Konzernstandorten; Verbesserung bei der Einbeziehung externer Experten, beim Anspruch auf Sacherfordernisse und bei den Freistellungsmöglickeiten; Recht auf zwei Sitzungen pro Jahr).